B4B Schwaben

Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari. Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”. Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen! Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.

B4B Schwaben
 / 
B4B Nachrichten  / 
Augsburg  / 
Ferienjob: Was müssen Unternehmen beachten?
IHK Schwaben

Ferienjob: Was müssen Unternehmen beachten?

Symbolbild. Foto: iStock / AlexBrylov
Symbolbild. Foto: iStock / AlexBrylov

Viele Firmen stellen in den Sommermonaten Ferienjobs für Schüler und Studenten zur Verfügung. Anita Christl von der IHK Schwaben erklärt, was dabei unbedingt berücksichtigt werden sollte.

„Grundsätzlich gilt, dass Aushilfen, die zur Unterstützung des Betriebs beschäftigt werden, eine Arbeitsleistung erbringen und daher gelten für sie die arbeitsrechtlichen Regelungen“, erklärt Anita Christl, Rechtsexpertin im Beratungszentrum Recht und Betriebwirtschaft der IHK Schwaben. Die IHK-Rechtsexpertin rät Unternehmen folgendes:

Schriftliche Vereinbarung

Empfehlenswert ist, die Eckdaten der Beschäftigung gemeinsame schriftlich festzulegen. Bei Jugendlichen müssen die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung zum Ferienjob geben.

Gehalt für Ferienjobber

Auch Ferienjobber haben einen Anspruch auf eine ihrer Leistung entsprechende Bezahlung. Für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung gilt der allgemeine Mindestlohn von 8,50 Euro jedoch nicht. Der Mindestlohn gilt für Schüler nur dann, wenn sie 18 Jahre oder älter sind oder bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen.

Arbeitszeit

Wie lange ein Schüler arbeiten darf, hängt vom Alter ab. Das Jugendarbeitsschutzgesetz erlaubt keine Beschäftigung von Kindern unter 13 Jahren. Bei Kindern zwischen 13 und 15 Jahren sind leichte Arbeiten bis zu zwei Stunden täglich erlaubt. Hier müssen jedoch zunächst die Eltern zustimmen. Zwischen 18 Uhr abends und 8 Uhr morgens besteht für diese Altersgruppe aber ein Beschäftigungsverbot.

Jugendliche ab 15 Jahren dürfen bis zu acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Schüler zwischen 15 und 18 Jahren können für maximal vier Wochen in den Ferien einen Ferienjob annehmen. Sie dürfen aber nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. Hiervon gibt es aber auch Ausnahmen. Diese gelten beispielsweise im Gaststättengewerbe oder im Bäckereihandwerk. Sonderregelungen gibt es auch von der Samstags- und Sonntagsruhe.

Pausen

Im Jugendarbeitsschutzgesetz sind auch Ruhepausen vorgeschrieben. Diese betragen 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden müssen 60 Minuten Pause eingehalten werden.

Verbotene Tätigkeiten für Ferienjobber

Bestimmte Tätigkeiten dürfen von Jugendlichen als Ferienjobber nicht ausgeführt werden. Darunter fallen beispielsweise Arbeiten, die mit hohen Unfallgefahren verbunden sind.

Artikel zum gleichen Thema