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EU-Lieferkettengesetz: Dr. Marc Lucassen äußert Kritik zum Kompromissvorschlag
Einschätzung

EU-Lieferkettengesetz: Dr. Marc Lucassen äußert Kritik zum Kompromissvorschlag

Ernste Blicke bei der IHK Schwaben – denn die wirtschaftliche Lage ist angespannt: IHK Präsident Reinhold Braun (links) und IHK
Ernste Blicke bei der IHK Schwaben – denn die wirtschaftliche Lage ist angespannt: IHK Präsident Reinhold Braun (links) und IHK Hauptgeschäftsführer Dr. Marc Lucassen (rechts). Foto: Michael Arnold / B4BSCHWABEN.de

Die EU-Botschafter stimmten heute einem Kompromissvorschlag zur EU-Lieferkettenrichtlinie zu. Was sie beinhaltet und wie sich der Hauptgeschäftsführer der IHK Schwaben dazu äußert.

Ein neuer Kompromissvorschlag zur EU-Lieferkettenrichtlinie trifft weiterhin auf Ablehnung. Dr. Marc Lucassen, der Hauptgeschäftsführer der IHK Schwaben erklärt, die Entscheidung der EU-Botschafter käme zur Unzeit. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf rief von Unternehmensseite bereits massive Kritik hervor. Angesichts der aktuellen konjunkturellen Lage sei der einzige richtige Schritt, die Unternehmen vor weiteren Belastungen zu schützen. 

Zusätzliche Belastungen für Bayerisch-Schwaben

Die beschlossene Richtlinie entspreche einer weiteren Verschärfung des deutschen Lieferkettengesetzes, so Dr. Lucassen. Zwar soll sich künftig der Anwendungsbereich der EU-Lieferkettenrichtlinien auf größere Unternehmen begrenzen, viele kleine und mittelständische Betriebe sind dennoch indirekt betroffen. Die Umsetzung würde folglich zusätzliche bürokratische Belastungen und nur schwer kalkulierbare Risiken für die Unternehmen in Bayerisch-Schwaben mit sich bringen.

Richtlinie widerspricht den Zielen der IHK Schwaben

Die IHK Schwaben möchte das Ziel unterstützen, verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in globalen Wertschöpfungsketten zu fördern. Das könne jedoch nur gelingen, wenn zum einen Nachhaltigkeitsziele und zum anderen der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der ansässigen Wirtschaft gleichermaßen Berücksichtigung finden. Bei der neuen Richtlinie können diese Grundsätze nicht eingehalten werden.

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