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Erneuter Bahnstreik: Warum auch BRB und Go-Ahead in Augsburg betroffen sein könnten
Mobilität

Erneuter Bahnstreik: Warum auch BRB und Go-Ahead in Augsburg betroffen sein könnten

Ein leerer Bahnsteig am Augsburger Hauptbahnhof. Foto: Lena Jaumann / B4BSCHWABEN.de
Ein leerer Bahnsteig am Augsburger Hauptbahnhof. Foto: Lena Jaumann / B4BSCHWABEN.de

Beide Bahnbetreiber werden zwar nicht von der GDL bestreikt. Zu Einschränkungen kann es trotzdem kommen. Was Bahnreisende wissen müssen.

GDL-Chef Claus Weselsky lässt nicht locker. Abermals ruft er mit seiner Gewerkschaft deren Mitglieder zum Streik auf. Der neueste Protest startet am Dienstagmorgen um 02.00 Uhr und soll am folgenden Mittwoch, ebenfalls um 02.00 Uhr wieder enden. Betroffen ist – wie zu vor auch – ebenfalls der Bahnverkehr in und um Augsburg.

Hat der Streik Auswirkungen auf BRB und Go-Ahead? 

Der Streik startet, da die Verhandlungen zwischen der Lokführer-Gewerkschaft und der Deutschen Bahn noch zu keinem Abschluss gekommen sind. Unterdessen haben sich andere Bahnbetreiber – etwa Go-Ahead – auf die Forderungen der GDL eingelassen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass deren Züge vom Streik nicht betroffen sind. Denn es ist denkbar, dass auch die Mitarbeiter der DB Netze an den Stellwerken ihre Arbeit niederlegen. Damit wäre der gesamte Bahnverkehr lahmgelegt. Bereits jetzt angekündigt sind etwa Ausfälle auf der Ammerseebahn der BRB, nachdem das Stellwerk in Utting zeitweise nicht besetzt sein wird.

Die Bahn bietet ihren Fahrgästen Kulanzregelungen an

Die Streiks werden, so die GDL, künftig kurzfristiger angekündigt, wie gewohnt. Das macht es der Deutschen Bahn schwerer, einen Notfahrplan zu organisieren. Deshalb hat das Unternehmen diverse Kulanz-Angebote für Bahnreisende gemacht:

  • Alle Bahnreisenden, die bis einschließlich 10. März ein Ticket für eine Fahrt am 12. März gekauft haben und diese wegen des Streiks verschieben möchten, können ihr Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen.
  • Die Zugbindung bei Sparpreisen ist aufgehoben.
  • Gekaufte Tickets gelten für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort, selbst, wenn eine geänderte Streckenführung notwendig ist
  • Sitzplatzreservierungen könnten kostenfrei storniert werden.
  • Fernverkehrs-Routen können auf den 11. März vorverlegt werden.
  • Tickets für ausgefallene Züge sollen preislich erstattet werden
  • Im Regionalverkehr gilt: Wer über eine Fahrkarte für RE, RB, IRE und S-Bahn verfügt, aber Züge des Fernverkehrs wie IC/EC oder ICE nutzen muss, muss zunächst die zusätzlich erforderliche Fahrkarte bezahlen. Die Kosten werden später erstattet.

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