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Das müssen Unternehmer zum Bahnstreik in Augsburg wissen
Zugausfälle

Das müssen Unternehmer zum Bahnstreik in Augsburg wissen

Die Lokführer der Deutschen Bahn streiken heute. Foto: B4BSCHWABEN.de
Die Lokführer der Deutschen Bahn streiken. Foto: B4BSCHWABEN.de

Ab dem 24. Januar wird bei der Bahn wieder gestreikt. Dabei soll es zu Zugausfällen und Verspätungen kommen. Die Arbeitsniederlegung soll bis Montag, 29. Januar, dauern. Hanna Schmid vom Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft der IHK Schwaben erklärt, was Unternehmen und Beschäftigte jetzt wissen müssen.

Der nächste Streik der GDL ist diesmal von Mittwoch bis Montag geplant. Der erneute Streik wird sich dabei wieder massiv auf den gesamten deutschen Bahnbetrieb auswirken. Aber was bedeutet das für die vielen Pendler in Bayerisch-Schwaben, die auf die Bahn angewiesen sind? Was müssen Arbeitgeber beachten? Hanna Schmid vom Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft der IHK Schwaben gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Dürfen Arbeitnehmer wegen des Streiks zuhause bleiben?

Nein, sagt die Rechtsexpertin der IHK Schwaben. „Ein Streik ist rechtlich keine Entschuldigung dafür, von der Arbeit fernzubleiben.“ Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass er pünktlich am Arbeitsplatz erscheint. „Er trägt das so genannte Wegerisiko“, so Schmid. Wer unentschuldigt fehlt oder zu spät kommt, dem drohen im schlimmsten Fall Gehaltskürzungen oder eine Abmahnung – auch wenn der Arbeitsausfall nicht unbedingt sein Verschulden war. „Grundsätzlich gilt auch während des Bahnstreiks die Pflicht der Erwerbstätigen, ihrer vertragsgemäßen Leistung nachzukommen“, betont Schmid.

Welche Pflichten haben Arbeitnehmer, um pünktlich zur Arbeit zu kommen?

„Beschäftigte müssen alles tun, was ihnen zumutbar ist, um pünktlich am Arbeitsplatz zu sein“, erläutert Schmid. Das heißt: sich frühzeitig auf den Weg machen oder sich um alternative Anreisemöglichkeiten bemühen, beispielsweise mit dem Auto fahren, Carsharing nutzen oder auf das Fahrrad steigen. „Was dabei zumutbar ist, muss im Einzelfall geklärt werden“, sagt die Rechtsexpertin.

Wie können Unternehmen und Beschäftigte die Situation gut meistern?

Die IHK-Arbeitsrechtsexpertin empfiehlt Unternehmen und ihren Beschäftigten, sich angesichts der Streiks rechtzeitig über Lösungen zu verständigen. „Es gibt viele Möglichkeiten, wie man die Situation für beide Seiten gut gestalten kann“, sagt Schmid. Unternehmen, die den Betriebsablauf flexibel gestalten, könnten den betroffenen Beschäftigten anbieten, mögliche Verspätungen an den Streiktagen über ihre Gleitzeit- und Arbeitszeitkonten auszugleichen oder gleich einen ganzen Tag Urlaub zu nehmen. „Entscheidend ist hier die Kommunikation“, so Schmid. „Beschäftigte sollten auf jeden Fall ihre Vorgesetzten informieren, dass es am Tag des Streiks später werden könnte. So können bereits in Vorfeld Missverständnisse vermieden werden.“

Dürfen Arbeitnehmer wegen des Streiks im Homeoffice bleiben?

„Auch das muss im Einzelfall geklärt werden“, sagt Schmid. „Ein gesetzlich verankertes Recht auf Homeoffice oder mobiles Arbeiten gibt es in Deutschland nicht. Das gilt auch während des Streiks.“ Möglich wäre aber – sofern es der Arbeitsplatz und das Tätigkeitsfeld zulassen –, dass Beschäftigte in den Tagen des Streiks von zu Hause aus arbeiten. „Ist Homeoffice oder mobiles Arbeiten bereits gängige Praxis im Arbeitsalltag des Betriebs, kann der Arbeitgeber seinen Beschäftigten dies für den Tag des Streiks gestatten und die Situation für beide Seiten entspannen“, sagt Schmid.

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