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Edathy beschäftigt Augsburger Politiker
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Abgeordnetenbüro Dr. Volker Ullrich

Edathy beschäftigt Augsburger Politiker

Der Fall Edathy sorgt in der gesamten Bundesrepublik für viel Aufsehen. Foto: www.edathy.de
Der Fall Edathy sorgt in der gesamten Bundesrepublik für viel Aufsehen. Foto: www.edathy.de

Der Fall Edathy sorgt deutschlandweit für großes Aufsehen. Jetzt äußert sich der Augsburger CSU-Bundestagsabgeordnete Dr. Volker Ullrich zu der Affäre.

Im Rahmen der jüngsten aktuellen Stunde im Deutschen Bundestag, widmeten sich die Politiker dem Fall Edathy. Dort äußerte der Augsburger CSU-Bundestagsabgeprdnete Volker Ullrich: „Die Affäre Edathy muss wegen ihrer politischen Dimension lückenlos aufgeklärt werden."  Gemeinsam diskutierten die Abgeordneten über den Umgang mit den Vorwürfen gegen Sebastian Edathy innerhalb der Bundesregierung und im Deutschen Bundestag.

Volker Ullrich will Strafbarkeitslücken bei Kinderpornografie schließen

Als Rechtspolitiker habe Volker Ullrich aber auch darauf gedrängt, die Frage der rechtlichen Grauzonen im Rechtsausschuss zu behandeln. Ullrich sitzt in dem entsprechenden Ausschuss und werde versuchen dort etwas zu bewegen. Weiter werde der Augsburger sich dafür einsetzen, Strafbarkeitslücken bei Kinderpornografie zu schließen. Das gewerbsmäßige weltweite Verbreiten von Kinder-Nacktfotos sollte verboten werden, auch wenn die Bilder nicht als pornografisch eingestuft werden können.

Volker Ullrich fordert besseren Schutz für Kinder

„Wir von der Union wollen Kinder besser schützen und halten es für sinnvoll, eine Strafverschärfung zu prüfen. Juristisch stehen wir vor einer kniffligen Aufgabe. Wir brauchen einen soliden Vorschlag, wie wir dort Grenzen ziehen können, wo sich Kinder nicht wehren können.“

CSU/CDU und Volker Ullrich lehnen Kinderpornographie ab

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion verfolgt den Grundsatz: Mit dem Körper von Kindern dürfen keine Geschäfte gemacht werden. Kinder dürfen nicht zu Objekten sexueller Neigungen gemacht werden. Um das Wohl von Kindern zu schützen, wurde auf Betreiben der Union im Januar 2012 das Bundeskinderschutzgesetz eingeführt, das auf Prävention und Intervention setzt. In Deutschland ist der Erwerb, Besitz und die Weitergabe von kinderpornografischem Material verboten.

CSU/CDU wollen bestehendes Gesetz prüfen

Im Paragraphen 184 b des Strafgesetzbuches wird Kinderpornografie. als Darstellung sexueller Handlungen von, an oder vor Kindern definiert. Die Rechtspolitiker der Union werden nun prüfen, ob die Grauzone zwischen erlaubten Nacktfotos und strafbarer Kinderpornografie bleiben kann oder strengere gesetzliche Regeln nötig sind. Es wurde eine Untersuchung in Auftrag gegeben, um das Rechtssystem mit Blick auf Kinderpornografie und „Posing-Bilder“ mit dem anderer Länder zu vergleichen. In  diesem Zusammenhang wird die Strafverfolgung geprüft und muss gegebenenfalls entsprechend angepasst werden.

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