Symbolbild. Augsburg von oben. Foto: B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN
Seit 15. Dezember gilt in Deutschland ein erneuter Corona-Lockdown. Viele Läden und Betriebe sind davon betroffen und müssen ihre Türen schließen. Wer genau vorerst nicht mehr öffnen darf.
Aufgrund eines erneuten Corona-Lockdowns steht derzeit vor allem eine Frage im Raum: Welche Betriebe, Ladengeschäfte und Freizeiteinrichtungen müssen schließen beziehungsweise welche Dienstleistungen dürfen nicht mehr ausgeübt werden? Grundsätzlich gilt: Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr ist untersagt.
Während folgende Geschäfte schließen müssen, lesen Sie hier, wer noch geöffnet bleiben darf.
Lockdown: Diese Läden müssen seit 15. Dezember geschlossen bleiben
- Archive
- Ausstellungen
- Autohäuser
- Badeanstalten
- Bars
- Baumärkte
- Bibliotheken
- Bordellbetriebe
- Botanische Gärten
- Click und Collect bei Ladengeschäften, die nicht öffnen dürfen
- Clubs
- Diskotheken
- E-Zigaretten-Geschäfte (Online-Verkauf erlaubt)
- Fahrschulen
- Fitnessstudios
- Floristen (elektronische/telefonische Entgegennahme und Auslieferung erlaubt)
- Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr
- Flusskreuzfahrten
- Fort- und Weiterbildungsstätten
- Freizeitparks
- Friseure (auch nicht bei Kunden zuhause, da der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann)
- Gärtnereien
- Gartenmärkte
- Gedenkstätten
- Golfplätze
- Hotelschwimmbäder
- Hundesalons
- Jugendhäuser
- Kältestudios
- Kinos
- Konzerthäuser
- Kosmetiksalons
- Ladengeschäfte (Dienstleistungen und Einzelhandel) mit Kundenverkehr
- Massagepraxen
- Messen
- Museen
- Musikschulen
- Nagelstudios
- Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser
- Opern
- Piercingstudios
- Prostitutionsstätten
- Sauna
- Schullandheime
- Seilbahnen einschließlich Skiliften
- Solarien/Sonnenstudios
- Spielbanken
- Spielhallen
- Spielplätze im geschlossenen Raum
- Sporthallen
- Sportplätze
- Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen, Führungen in Schauhöhlen und Besucherbergwerken
- Tabakläden
- Tanzschulen
- Tattoostudios
- Theater
- Thermen
- Tierpark
- Touristischer Bahnverkehr
- Vergnügungsstätten
- Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2
- Verkaufsveranstaltungen, Verkaufsparties
- Volkshochschulen
- Waffengeschäfte
- Wellnesszentren
- Wettannahmestellen
Anzeige
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden dieser Anzeige!
Wir verwenden einen Drittanbieterdienst, um Anzeigen darzustellen, die
möglicherweise Daten über Ihre Aktivität sammeln. Bitte überprüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den
Dienst, um diese Anzeige zu sehen.
Dieser Inhalt darf aufgrund von Trackern, die dem Besucher nicht bekannt gegeben
werden, nicht geladen werden. Der Website-Eigentümer muss die Website mit seinem CMP einrichten, um diesen
Inhalt in die Liste der verwendeten Technologien aufzunehmen.
powered by Usercentrics
Consent Management Platform