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Der neue Energieausweis: Wir informieren!
Regio Augsburg Energie e.V.

Der neue Energieausweis: Wir informieren!

So sieht der neue Energieausweis für Immobilien aus. Foto: Regionale Energieagentur Augsburg
So sieht der neue Energieausweis für Immobilien aus. Foto: Regionale Energieagentur Augsburg

Zum 1. Mai müssen Immobilienbesitzer den neuen Energieausweis stets zur Hand haben. Die Regionale Energieagentur Augsburg informiert die Betroffenen, was auf sie zukommt und was beachtet werden muss.

von Sandra Hinzmann, Online-Redaktion

Beim Autokauf werden Benzin- oder Dieselverbrauch oft zum wichtigen Thema. Denn Autofahrer möchten gerne kostengünstig unterwegs sein, wenn es um den Verbrauch geht. Anders ist das beim Hauskauf. Viele Eigentümer wissen oft nicht, welchen Energieverbrauch ihre Immobilie hat. Ab dem 1. Mai tritt der neue Energieausweis der Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV) in Kraft. Ab Anfang Mai müssen alle Eigentümer diesen Pass besitzen.

Kennung wie bei Haushaltsgeräten

Der neue Energieausweis ist mit einem Bandtacho ausgestattet und in neun Effizienzklassen eingeteilt. Ab Mai sind Immobilieneigentümer verpflichtet, diesen bei der Besichtigung vorzulegen. In Immobilienanzeigen muss zudem der energetische Standard der Immobilie angegeben werden. Bislang enthielt der Ausweis nur die Kennwerte zum Energiebedarf oder zum Energieverbrauch. Künftig werden die Gebäude auf Basis dieser Werte auf dem bereits bekannten Bandtacho von grün (geringer Energiebrauch) bis rot (hoher Energieverbrauch) in neun Energieeffizienzklassen zwischen A+ (weniger als 30 kWh/m2a Verbrauch) bis H (ab 250 kWh/m2a) eingeteilt. Diese Kennung wurde bisher ausschließlich bei Haushaltsgeräten verwendet, ist aber durchaus auch bei Immobilen sinnvoll, da Energieeinsparung immer wichtiger wird. „Das macht Mietern und Kaufinteressenten den Vergleich verschiedener Immobilien leichter“, sagt Hans Peter Koch, kommissarischer Geschäftsführer der Regionalen Energieagentur Augsburg.

Energieausweis besteht aus zwei Teilen 

Der neue Energieausweis besteht auf zwei Teilen, dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchausweis. Der Bedarfsausweis beleuchtet die eingehende Untersuchung von Heizung und Bausubstanz. Er gibt den Endenergiebedarf und den Primärenergiebedarf an. Beide hängen voneinander ab. Die Endenergie bezeichnet den Bedarf an Wärme, der für das Beheizen des Hauses benötigt wird. Der Primärenergiebedarf stellt dar, wie viel Energie für die Erzeugung und den Transport dieser Wärme aufgewendet werden muss.

Neuer Energieausweis schärft Bewusstsein der Verbraucher

 „Bisherige Aussagen wie ‚Baujahr 1954, im Jahr 2005 saniert‘ erlaubten keine vernünftige Bewertung der Immobilie für den Energiebedarf“, so Koch. Der Verbrauchausweis gibt hingegen lediglich den durchschnittlichen Energieverbrauch über einen Zeitraum von drei Jahren an, der allerdings stark von den Heizgewohnheiten der Bewohner abhängig ist. „Auf mittelfristige Sicht schärfen die neuen Effizienzklassen des Energieausweises das Energie-Bewusstsein der Verbraucher“, ist sich Experte Koch sicher. „Dann wird die Energieeffizienz einer Wohnung oder eines Hauses entscheidend sein für den Mietvertrag oder für den Kauf.“

Beratungsmöglichkeiten der Regionalen Energieagentur Augsburg

Die Regionale Energieagentur Augsburg bietet ab sofort telefonische und persönliche Beratungen bei Fragen zum neuen Energieausweis an. Wer beispielsweise wissen möchte, ob die geplante Immobilienanzeige alle Anforderungen erfüllt oder ob der vorgelegte Energieausweis die erforderlichen Angaben enthält, kann sich an die Regionale Energieagentur Augsburg wenden. Persönliche und telefonische Energieberatung im Kundencenter Augsburg, Elias-Holl-Platz 3, Dienstag und Mittwoch von 13 bis 16.30 Uhr, Donnerstag von 14 bis 18 Uhr. Eine telefonische Beratung gibt es unter der Tel. 0821-327-7320. 

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