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Das bedeuten die neuen Corona-Regeln für den FCA
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Corona-Maßnahmen

Das bedeuten die neuen Corona-Regeln für den FCA

Archivbild. Sind die Geisterspiele in der WWK Arena bald Geschichte? Foto: B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN

Ab dem kommenden Donnerstag, 27. Januar, gelten neue Coronaregeln für Sportveranstaltungen. Somit haben die Geisterspiele vorerst ein Ende. Das bedeuten die neuen Beschlüsse für den FCA.

„In Bayern sind ab 27. Januar bei großen überregionalen Sportveranstaltungen wieder Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen. Die Obergrenze liegt dann bei bis zu 25 Prozent der Stadionkapazität oder maximal 10.000 Zuschauern“, sagt Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann zum Beschluss des Ministerrats. Darüber hinaus können wieder mehr aktive Sportler als bisher an kapazitätsbeschränkten Sportveranstaltungen oder in Sporteinrichtungen teilnehmen.


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Zutritt nur mit 2Gplus

Wie Herrmann erläuterte, komme die Obergrenze von 10.000 in bayerischen Sportstätten ohnehin nur für die Münchner Allianz-Arena mit einer Kapazität von rund 75.000 Plätzen und das Max-Morlock-Stadion mit einer maximalen Anzahl von rund 50.000 Plätzen in Frage. „Alle anderen Sportstätten in Bayern können sich an der 25 Prozent-Marke orientieren.“ Der Sportminister betonte, dass es im Übrigen auch für diese überregionalen Sportveranstaltungen bei den bestehenden Regeln bleibe. Für den Zutritt gilt weiterhin 2Gplus als Voraussetzung, innerhalb des Stadions besteht eine FFP2-Maskenpflicht und ein Alkoholverbot.


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Maskenpflicht bleibt bestehen

Auch die Steigerung der Auslastung von kapazitätsbeschränkten Sportanlagen oder Sportveranstaltungen erläuterte Herrmann an einem Beispiel: „Auf einem Eisplatz, auf dem normalerweise bis zu 600 Personen Schlittschuhfahren können, hatten nach der bisherigen Regelung in der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nur 25 Prozent, also 150 Personen, Zutritt. Künftig könnten dort maximal 300 Schlittschuhläuferinnen und Schlittschuhläufer unterwegs sein.“ Auch hier bleibe es darüber hinaus bei den bestehenden Regeln zur Sportausübung 2Gplus in Innenbereichen und 2G im Freien sowie bei der FFP2-Maskenpflicht in Innenbereichen und generell bei Veranstaltungen.


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So bewertet der FCA die neue Regelung

„Nachdem es ja in den letzten Wochen und Monaten in Deutschland schon Veranstaltungen in Innenräumen mit einer noch höheren Auslastung gab, ist es die richtige Entscheidung, nun auch im Fußball unter freien Himmel wieder Zuschauer zuzulassen,“ erklärt FCA Geschäftsführer Michael Ströll auf Anfrage unserer Redaktion. Außerdem sagt er: „Wir werden nun die genauen Rahmenbedingungen der neuen Regelung abwarten, um die neuen Beschlüsse für unser kommendes Heimspiel umzusetzen. Wir sind sicher, dass die Unterstützung durch die Zuschauer unsere Mannschaft in den kommenden Wochen beflügeln wird. Was mit Zuschauern möglich ist hat unsere Mannschaft beim 2:1 gegen Bayern München im November bewiesen. Es war unser letztes Spiel mit Zuschauern.“ Einen besonderen Fokus legt er dabei auf die Hygienemaßnahmen, die in der gesamten Bundesliga, also auch in Augsburg, umgesetzt werden: „Die Rückkehr von Zuschauern bietet uns eine wichtige Perspektive. Die Bundesliga hat durch ihre weltweit anerkannten Hygiene-Konzepte bewiesen, dass die Wiederzulassung von Zuschauern bei einem Bundesliga-Spiel als Freiluftveranstaltung verantwortbar ist.“

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