Symbolbild. Blumen können auch am diesjährigen Muttertag, kommenden Sonntag, gekauft werden. Foto: Tim Reckmann / pixelio.de
Am Sonntag ist Muttertag. Die IHK-Schwaben erklärt nun, welche Regelungen an diesem Tag für Geschäfte gelten.
Gute Nachrichten gibt es für „Last-Minute“-Blumenverkäufer: Wer kurzfristig ein Geschenk für den Muttertag benötigt, wird auch noch diesen Sonntag fündig. Eine Ausnahmebewilligung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales macht es möglich.
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Regelung nur für Blumenverkaufsstellen
Wie Rechtsexpertin Eva Schönmetzler von der IHK Schwaben erklärt, dürfen nur Verkaufsstellen öffnen, deren Kerngeschäft der Blumenverkauf ist. Als Richtschnur gilt der Anteil des Umsatzes, der durch die Abgabe von Blumen erzielt wird. „Dieser Anteil muss gemessen am Gesamtumsatz bei mindestens 50 Prozent liegen“, sagt Schönmetzler.
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Öffnungszeiten am Sonntag
Floristen und Verkaufsstellen, in denen in erheblichem Umfang Blumen verkauft werden, dürfen also ihre Geschäfte am Sonntag, 14. Mai, in der Zeit von 08 bis 12 Uhr öffnen. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat eine entsprechende Ausnahme von den Ladenschlusszeiten für den Muttertag beschlossen.
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