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Im Zeichen der Digitalisierung müssen Verkäufer künftig verstärkt die Funktionalität ihrer Produkte gewährleisten. Zum 1. Januar 2022 tritt eine Änderung des Kaufrechts in Kraft, wovon Endverbraucher profitieren sollen. Technische Geräte müssen dann sicherstellen, auch bei Änderungen wie Sicherheitsupdates weiterhin funktionieren. Aber auch zu Sachmängeln und Verbrauchsgütern ändert sich die Gesetzeslage. „Unternehmen sollten daher unbedingt jetzt noch ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen überprüfen und gegebenenfalls anpassen“, rät Eva Schönmetzler, Expertin für Vertragsrecht der IHK Schwaben.
Zur Jahreshälfte sind Online-Händler verpflichtet auf ihren Websiten das Kündigen zu erleichtern. Ab dem 1. Juli 2022 ist eine Schaltfläche zur Vertragsbeendigung verpflichtend, sofern Laufzeitverträge angeboten werden. Zudem darf diese nicht versteckt werden, sondern schnell auffindbar sein. „Ziel ist es, dass Verträge auf dieselbe Weise beendet werden können, wie sie geschlossen wurden“, erklärt Schönmetzler.
Die Ampel-Koalition plant die Erhöhung der absoluten Lohnuntergrenze auf 12 Euro. Zunächst liegt diese aber ab dem 1. Januar 2022 bei 9,82 Euro pro Stunde. Nur sechs Monate später wird der Mindestlohn dann erneut angehoben auf 10,45 Euro. Viele Unternehmen aus bestimmten Branchen sind sogar verpflichtet mehr zu zahlen. „Dies betrifft vor allem das Handwerksgewerbe wie Gebäudereiniger, Gerüstbauer, Elektriker, Maler und Lackierer, Schornsteinfeger, Steinmetzte und Steinbildhauer“, sagt Hanna Schmid, Arbeitsrechtsexpertin der IHK-Schwaben.
Eine neue EU-Richtlinie nimmt Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden in die Pflicht, zukünftig Kanäle zur Meldung von Verstößen einzurichten. Schmid erläutert dazu die Hintergründe: „Grundlegendes Ziel der Richtlinie ist es, die Aufdeckung und Unterbindung von Verstößen zu forcieren und gleichzeitig Hinweisgeber besser zu schützen.“ 2022 soll diese Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.
Bescheinigungen für Arbeitsunfähigkeit werden seit Oktober digital von Ärzten an die Krankenkassen übermittelt. Dies soll ab 1. Juli 2022 auch für die Meldung an Arbeitgeber geschehen. Der gelbe Krankenschein aus Papier gehört ab dann der Vergangenheit an.
Steuerliche Ausnahmen wir ein monatlicher Tankgutschein durften bislang nicht den Wert von 44 Euro übersteigen. „Nur dann war diese Leistung steuer- und sozialversicherungsfrei“, erklärt Kurt Geyer, der bei der IHK Schwaben zum Thema Steuern berät. Doch mit dem kommenden Jahr steigt diese Betragsgrenze. Dann darf der monatliche Wert sich auf 50 Euro beziffern.