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Praxisgebühr, Rentenbeitrag, Pflegereform oder Mini-Job. In der Sozialversicherung gibt es zum 1. Januar 2013 weitreichende gesetzliche Änderungen. „Die neuen Regelungen zum Jahreswechsel gelten auch für viele Menschen in Augsburg, erklärt Elisabeth Baumann von der Krankenkasse DAK-Gesundheit.
Keine Praxisgebühr mehr
Das Jahr 2013 geht schon einmal gut los. Wer zum Arzt geht, braucht keine 10 Euro Praxisgebühr pro Quartal mehr bezahlen. Für chronisch kranke Menschen gilt es jedoch zu beachten, dass diese nun auf der einen Seite zwar die Praxisgebühren sparen, sich auf der anderen Seite aber der Eigenanteil bei der jährlichen Zuzahlung für Medikamente in gleicher Höhe erhöht. Unterm Strich ergeben sich für chronisch Kranke so wahrscheinlich keine Einsparungen.
Geringerer Rentenbeitrag ab 2013
Da lacht das Portemonnaie. Ab 2013 sinkt der Beitrag zur Rentenversicherung von bisher 19,6 auf 18,9 Prozent. Die Beiträge in der Pflegeversicherung hingegen steigen um 0,1 Prozentpunkte an. Ab dem 01. Januar erhalten Demenzkranke dank einer umfassenden Pflegereform deutlich verbesserte Leistungen. Außerdem gibt es für das Pflegepersonal neue Möglichkeiten, sich von anstrengenden Tätigkeiten zu erholen.
Änderungen bei den Minijobs
Auch in Sachen Minijobs gibt es eine neue Regelung. Aus den sogenannten 400 Euro-Jobs werden nun 450 Euro-Jobs. Die Geringfügigkeitsgrenze wurde angehoben. Damit sind neue Mini-Jobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Eine Befreiung ist jedoch bei Tätigkeiten bis 450 Euro möglich. „Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen gilt eine Übergangsfrist, da bleibt alles, wie es ist“, ergänzt Baumann. Es wurde auch die sogenannte Gleitzone erhöht. Darunter fallen Beschäftigungen mit einem Einkommen zwischen nun 450 und 850 Euro. Die Arbeitgeber sollen alles Erforderliche regeln. Sie erhalten dazu Informationen von der Minijob-Zentrale, bei der alle Meldungen für geringfügig Beschäftigte abzugeben sind.