Um die Ausbreitung des Corona-Virus weiterhin einzudämmen, ist das Leben in Bayerisch-Schwaben noch nicht wieder im Normalzustand. Um jedoch langsam wieder dorthin zurückzufinden, gibt es seit 15. Juni neue Änderungen, die beispielsweise kulturelle Veranstaltungen, den Schul- und den Kinobetrieb umfassen.
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Ab dem 15. Juni 2020 sind kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Konzerthäusern, auf sonstigen Bühnen und im Freien wieder möglich. Das gilt außerdem für die dafür notwendigen Proben und Vorbereitungsarbeiten. Dafür notwendige Voraussetzungen sind beispielsweise die Einschränkung, dass es in geschlossenen Räumen nur bis zu 50 und im Freien bis zu 100 Gäste sein dürfen. Das entsprechende Rahmenkonzept haben die Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst, sowie für Gesundheit und Pflege aufgestellt. Der Einhalt des Mindestabstandes sowie das ständige Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist ebenso nicht umgänglich. Das gilt nicht nur für das Betreten und Verlassen des Raumes, sondern auch für die Zeit während der Vorstellung.
Kinobetrieb wird wiederaufgenommen
Außerdem ist ab dem 15. Juni 2020 die Wiederaufnahme des Kinobetriebs unter bestimmten Voraussetzungen und unter Zugrundelegung des von den Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und Digitales bekannt gemachten Rahmenkonzepts möglich. Hier gelten dieselben Regeln wie oben. Im Kinosaal dürfen maximal 50 Gäste gleichzeitig sein, diese müssen die Maskenpflicht einhalten und auf den Mindestabstand achten. Bei anderen Zusammenkünften und Versammlungen im Freien ist die Höchstteilnehmerzahl ebenso von 50 auf 100 Personen gestiegen.
Bis Juli sollen alle Kinder wieder in der Kita sein Wir verwenden einen Drittanbieterdienst, um Anzeigen darzustellen, die möglicherweise Daten über Ihre Aktivität sammeln. Bitte überprüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um diese Anzeige zu sehen. Dieser Inhalt darf aufgrund von Trackern, die dem Besucher nicht bekannt gegeben werden, nicht geladen werden. Der Website-Eigentümer muss die Website mit seinem CMP einrichten, um diesen Inhalt in die Liste der verwendeten Technologien aufzunehmen.Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden dieser Anzeige!
Ab 15. Juni 2020 dürfen auch diejenigen Kinder zurück in den Kindergarten, die im Schuljahr 2021/22 schulpflichtig werden. Gleiches gilt für Kinder, die vor dem Übergang in den Kindergarten stehen. Diese dürfen seit heute wieder in die Krippe gehen. Zum 1. Juli soll das allen Kindern wieder möglich gemacht werden.
Das gilt für Schulen und Musikschulen
Ab dem 15. Juni wird der Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen wieder aufgenommen. Der Unterrichtsbetrieb findet für die Schüler wochenweise statt. Der Unterricht an Musikschulen und der Musikunterricht außerhalb von Schulen darf nur erteilt werden, wenn zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 Meter, bei Blasinstrumenten und Gesang ein Mindestabstand von 2 Meter gewahrt ist. Bei Gesang darf nur Einzelunterricht erteilt werden.
Normalbetrieb an den Landesgrenzen geplant
Ab 16. Juni soll an den deutschen Landesgrenzen weitgehend Normalbetrieb herrschen. EU-Bürger und Schweizer sollen dann ungehindert, also ohne Kontrollen und ohne Quarantäne-Vorschriften, einreisen. Dafür gebe es nur wenige Ausnahmen. Für Länder außerhalb der Europäischen Union gilt allerdings weiter die Reisewarnung. Sie umfasst mehr als 160 Länder außerhalb der EU und gilt bis zum 31. August.
Um die Ausbreitung des Corona-Virus weiterhin einzudämmen, ist das Leben in Bayerisch-Schwaben noch nicht wieder im Normalzustand. Um jedoch langsam wieder dorthin zurückzufinden, gibt es seit 15. Juni neue Änderungen, die beispielsweise kulturelle Veranstaltungen, den Schul- und den Kinobetrieb umfassen.
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Kinobetrieb wird wiederaufgenommen
Außerdem ist ab dem 15. Juni 2020 die Wiederaufnahme des Kinobetriebs unter bestimmten Voraussetzungen und unter Zugrundelegung des von den Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und Digitales bekannt gemachten Rahmenkonzepts möglich. Hier gelten dieselben Regeln wie oben. Im Kinosaal dürfen maximal 50 Gäste gleichzeitig sein, diese müssen die Maskenpflicht einhalten und auf den Mindestabstand achten. Bei anderen Zusammenkünften und Versammlungen im Freien ist die Höchstteilnehmerzahl ebenso von 50 auf 100 Personen gestiegen.
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Das gilt für Schulen und Musikschulen
Ab dem 15. Juni wird der Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen wieder aufgenommen. Der Unterrichtsbetrieb findet für die Schüler wochenweise statt. Der Unterricht an Musikschulen und der Musikunterricht außerhalb von Schulen darf nur erteilt werden, wenn zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 Meter, bei Blasinstrumenten und Gesang ein Mindestabstand von 2 Meter gewahrt ist. Bei Gesang darf nur Einzelunterricht erteilt werden.
Normalbetrieb an den Landesgrenzen geplant
Ab 16. Juni soll an den deutschen Landesgrenzen weitgehend Normalbetrieb herrschen. EU-Bürger und Schweizer sollen dann ungehindert, also ohne Kontrollen und ohne Quarantäne-Vorschriften, einreisen. Dafür gebe es nur wenige Ausnahmen. Für Länder außerhalb der Europäischen Union gilt allerdings weiter die Reisewarnung. Sie umfasst mehr als 160 Länder außerhalb der EU und gilt bis zum 31. August.