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Neue Corona-Lockerungen: Das ist in Schwaben wieder erlaubt
Corona in Bayern

Neue Corona-Lockerungen: Das ist in Schwaben wieder erlaubt

Archivbild. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder. Foto: B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder gab am Dienstag umfangreiche Lockerungen der Corona-Regeln bekannt. Alles Wichtige für Bayerisch-Schwaben im Überblick.

CSU und Freie Wähler haben sich am Montag auf eine ganze Reihe weiterer Corona-Lockerungen verständigt. Am Dienstagmittag verkündete Bayerns Ministerpräsident Markus Söder zusammen mit Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Staatskanzlei Chef Florian Hermann in einer Pressekonferenz die Ergebnisse.

Kontaktbeschränkungen

Ab Mittwoch, 17. Juni, dürfen sich im öffentlichen Raum wieder bis zu zehn Personen treffen – bisher durften nur Personen zweier Haushalte zusammenkommen.  Damit folgt Bayern einem gemeinsamen Bund-Länder-Beschluss.

Veranstaltungen

Ab kommenden Montag, 22. Juni, dürfen wieder private und Vereins-Veranstaltungen und Feiern mit bis zu 50 Personen in Innenräumen und 100 Personen im Freien stattfinden. Das gilt zum Beispiel für Hochzeiten oder Geburtstage. „Wenn die Infektionszahlen stabil bleiben, können wir die Zahlen schon in zwei Wochen erhöhen“, sagte Ministerpräsident Söder. Großveranstaltungen bleiben auch nach dem 31. August weiter verboten.

Schulen und Kitas

Die bayerischen Schulen sollen ab September wieder zum „normalen Regelbetrieb" zurückkehren – sofern es die Infektionszahlen zulassen. Allerdings sollen dort laut Söder weiterhin Hygieneregeln gelten.

Sport

Hallenbäder dürfen ab 22. Juni wieder öffnen.

Diese Erleichterungen gibt es für die Wirtschaft ab 22. Juni: 

Gastronomie

Auch für die Gastronomie gibt es eine weitere Lockerung: Die Betriebe dürfen bis 23 Uhr öffnen – bisher war um 22 Uhr Schluss.

Handel

In Geschäften galt bisher: 20 Quadratmeter pro Kunde. Nun reichen auch zehn Quadratmeter. An Kassen, Theken und Hotelrezeptionen sind ab sofort Plexiglasscheiben erlaubt, um die Arbeitsbedingungen zu erleichtern. Eine Maskenpflicht gilt in diesen Bereichen nicht mehr.

Hotellerie und Saunen 

Wellness-Bereiche in Hotels sowie Saunen dürfen wieder öffnen. Dazu gehören auch Hotelpools.

Busreisen

Gruppenreisen sind ab 22. Juni wieder möglich. Mit Maske darf dann jeder Platz im Reisebus besetzt werden.

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