Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari. Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”. Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen! Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.
Der Bundes-Freiwilligendienst löste am 1. Juli 2011 den Zivildienst ab. Nun soll auf Wunsch des Gesetzgebers auch ein Anspruch auf Kindergeld bestehen. Dafür wird jetzt der Weg geebnet.
Auszahlung von Kindergeld noch nicht möglich
Der Bundes-Freiwilligendienst wird auch durch den Internationalen Jugend-Freiwilligendienst ergänzt. Für jeden, der einen dieser Dienste absolviert, soll auch ein Anspruch auf Kindergeld bestehen. Eine Auszahlung ist derzeit aber noch nicht möglich. Der Grund: Erst müssen die gesetzlichen Vorschriften im Bereich des Einkommenssteuer-und Kindergeld-Gesetzes angepasst werden.
Solange die gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind, kann also kein Kindergeld ausgezahlt werden. Das Verfahren soll allerdings bereits im Herbst abgeschlossen werden. Dann ist eine Auszahlung auf Antrag auch rückwirkend möglich.
Konkreter Ablauf in der Praxis
Für alle Betroffenen bedeutet das: Die Eltern aller jungen Menschen unter 25 Jahren, die einen der beiden neuen Freiwilligendienste antreten, können nach Antritt einen Antrag auf Kindergeld stellen.
Die Familienkassen stellen diese Anträge zurück und bearbeiten sie – sobald die erforderlichen gesetzlichen Vorschriften geändert wurden. Wenn auch die übrigen Voraussetzungen vorliegen, wird das Kindergeld rückwirkend für den gesamten Zeitraum ausgezahlt.
Für Freiwillige unter 25 Jahren, die ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) bzw. ein freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ) absolvieren, ändert sich nichts: Hier besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld.