Die nordschwäbische Polizei führt bereits seit Mitte März umfangreiche Kontrollen im gesamten Schutzbereich zur Überwachung der bayernweit gültigen Allgemeinverfügung durch. Intensiviert wurden diese Überwachungsmaßnahmen nach dem in Kraft treten der aufenthaltsbeschränkenden Anordnung am 21.03.2020.
Grundsätzlich sei festzustellen, dass die Menschen in Nordschwaben die aufenthaltsbeschränkende Anordnung nach derzeitiger Lagebewertung weitestgehend einhalten. Gerade im besonders infektionskritischen Gastronomiebereich, darunter Bars und Gaststätten, musste im gesamten Bereich kein Verstoß geahndet werden. Die konsequente Einhaltung der Allgemeinverfügung werde von den Verantwortlichen vor Ort diszipliniert umgesetzt.
Verstoß gegen die Anordnungen in Untermeitingen
Lediglich am 21.03.2020, stellten Einsatzkräfte in Untermeitingen im Landkreis Augsburg einen geöffneten Verkaufsraum fest. Dieser wurde laut den anwesenden Mitarbeitern auf Anordnung der Regionalleitung des Unternehmens noch nicht geschlossen. Die Beamten ordneten die sofortige Schließung des Verkaufsraums an. Gleichzeitig erstatteten sie Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz.
Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit
Die Einsatzkräfte unterzogen am 21. und 22. März insgesamt 815 Personen, die sich in der Öffentlichkeit aufhielten und hierfür einen triftigen Grund glaubhaft machen mussten, einer Kontrolle. In 54 Fällen hatte dies eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Infektionsschutzgesetz zur Folge, da die Betroffenen bewusst gegen die Aufenthaltsbeschränkung verstoßen hatten oder uneinsichtig waren. Etwa 30 Personen erhielten von der Polizei Platzverweisungen.
Schwerpunkt der Überwachungsmaßnahmen
Aufgrund des Wetters am Sonntag entwickelte sich am Nachmittag das Gebiet um den Augsburger Kuhsee zum Schwerpunkt der Überwachungsmaßnahmen. Eine Vielzahl an Menschen wählte das Areal für einen Spaziergang. Dieser ist unter strengen Voraussetzungen auch erlaubt. Aufgrund der Vielzahl an Menschen konnte jedoch teilweise der vorgegebene Mindestabstand von 1,5 Meter nicht mehr gewährleistet werden.
Während die Mehrheit der angetroffenen Personen tatsächlich einzeln oder mit Personen aus dem eigenen Hausstand spazieren ging, nutzten einige Besucher hingegen Parkbänke und Wiesen, um sich in Gruppen niederzulassen und mitgeführte Getränke zu konsumieren. Gemeinsam mit dem Ordnungsdienst der Stadt Augsburg wurden die betreffenden Personen angesprochen und aufgefordert, sich von den Bänken beziehungsweise Wiesen zu entfernen.
Zum Schutz der Gesundheit aller
Im Nachgang zum ersten Wochenende der Ausgangsbeschränkung appelliert die Polizei Nordschwaben nochmals an das Verantwortungsbewusstsein aller hier lebenden Menschen, die Allgemeinverfügung sowie die Ausgangsbeschränkung zum Schutz der Gesundheit aller zu beachten.