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Bayerischer Arbeitgeberchef Brossardt: „Betriebliche Cannabis-Sperre ist sinnvoll“
Cannabislegalisierung un Arbeitsrecht

Bayerischer Arbeitgeberchef Brossardt: „Betriebliche Cannabis-Sperre ist sinnvoll“

Symbolbild. Darf man einen Joint am Arbeitsplatz rauchen? Foto: stock.adobe.com
Symbolbild. Darf man einen Joint am Arbeitsplatz rauchen? Foto: stock.adobe.com

Was bedeutet die Legalisierung von Cannabis für den Arbeitsalltag? Der Chef der bayerischen Metall- und Elektro-Arbeitgeberverbände spricht eine klare Empfehlung für Unternehmer aus.

Die bayerischen Metall- und Elektro-Arbeitgeberverbände bayme vbm weisen nach der Legalisierung von Cannabis auf die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen samt Beschränkungsmöglichkeiten hin.

Bertram Brossardt ist der Hauptgeschäftsführer der bayerischen Metall- und Elektroarbeitgeber bayme vbm. Foto: vbw
Bertram Brossardt ist außerdem der Hauptgeschäftsführer der bayerischen Metall- und Elektroarbeitgeber bayme vbm. Foto: vbw

bayme vbm Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt kommentiert: „Ein absolutes betriebliches Cannabis-Verbot am Arbeitsplatz ist möglich und der sinnvollste Ansatz. Denn grundlegend gilt wie auch bei Alkohol: Der Arbeitnehmer darf sich durch den Konsum von Cannabis nicht in einen Zustand versetzen, in dem er sich oder andere Beschäftigte gefährdet. Arbeit unter Cannabis-Einfluss kann sanktioniert werden, wenn während der Arbeitszeit Ausfallerscheinungen auftreten und Leistungspflichten beeinträchtigt sind. Wir als bayme vbm sprechen uns dafür aus, Führungskräfte bei diesem Thema zu sensibilisieren und Aufklärung in den Betrieben zu leisten.“

Cannabis: Arbeitsschutz liegt beim Arbeitgeber

Die Legalisierung von Cannabis stellt Unternehmen vor Herausforderungen, denn Cannabis kann wie Alkohol die Sicherheit am Arbeitsplatz gefährden. Überdies liegt der Arbeitsschutz beim Arbeitgeber. Unter dem Einfluss von Cannabis sind Einschränkungen der Produktivität möglich. „Gerade bei dienstlich veranlassten Fahr- und Steuertätigkeiten sollte der Arbeitgeber daher von vornherein keine unnötigen Risiken eingehen und den Konsum generell verbieten. Entscheidend bei einem Arbeitsunfall ist dann, ob dieser in direktem Zusammenhang mit dem Cannabis-Konsum steht oder nicht. Im Streitfall entscheidet das Sozialgericht“, so Brossardt weiter.

bayme vbm plädieren ergänzend für einen vorbeugenden Ansatz: „Wir wollen Unternehmen auch ans Herz legen, die Prävention von Konsum am Arbeitsplatz in den Fokus zu nehmen. Eine enge Verzahnung von Arbeitsschutz und Betrieblichem Gesundheitsmanagement ist hier ein sinnvoller Weg“, so Brossardt abschließend.

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