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Die DB Infra Go AG brachte als Vorhabensträger insgesamt sieben Trassenvarianten in das Verfahren ein. Davon konnten sich bereits zwei als nicht raumverträglich erweisen. Die restlichen fünf Varianten wurden von der Regierung von Schwaben unter Beachtung umfangreicher Maßnahmen als raumverträglich bewertet. Die Maßgaben betreffen hauptsächlich Bereiche wie Land- und Forstwirtschaft, Natur und Landschaft sowie Wasserwirtschaft.
In einem nächsten Schritt soll entschieden werden, welche Varianten die DB Infra Go AG weiterhin verfolgen soll. Die rechtsverbindliche Genehmigung des Neu- und Ausbaus erfolgt anschließend durch ein Planfeststellungsverfahren des Eisenbahnbundesamts. Bayerns Wirtschafts- und Landesentwicklungsminister Hubert Aiwanger ist der Meinung, der Aus- und Neubau der Strecke Augsburg-Ulm stärke den Standort Bayern. „Von den schnelleren Bahnverbindungen und einer erhöhten Kapazität auf der Schiene profitieren Bürger genauso wie Unternehmen. Umso wichtiger ist der erfolgreiche Abschluss des Raumordnungsverfahrens. Ich danke der Regierung von Schwaben für ihre schnelle und präzise Arbeit. Jetzt sind Bahn und Bund am Zug.“
Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter unterstützt dies weiter: „Der Abschluss des Raumordnungsverfahrens ist eine gute Nachricht für den Bahnausbau zwischen Ulm und Augsburg. Damit ist nun die Grundlage für die Auswahl der Vorzugstrasse geschaffen und wir kommen dem Ziel näher, eines der größten Nadelöhre im bayerischen Bahnnetz zu beseitigen.“ Auch Schwabens Regierungspräsidentin Barbara Schreier stimmt dem zu und hofft, die Bahnverbindung könnte eine Alternative zum Fernverkehr für die A8 werden.
Gerd Matschke, der Leiter der Infrastrukturprojekte Süd der DB Infra Go AG betont, mit dem Ergebnis des Raumordnungsverfahres sei ein wichtiger Meilenstein erreicht worden, denn fünf der sieben Trassen seien eine reale Option. Ziel des Projekts ist eine Verkürzte Reisezeit von Ulm nach Augsburg mit planmäßigen 26 Minuten. im Falle eines Fernverkehrshaltes in Günzburg sollen daraus maximal 40 Minuten werden. Die Strecke soll sowohl den Fernverkehr, als auch Güterzüge bedienen. Auch der Nahverkehr soll durch die freiwerdenden Kapazitäten auf der Stammstrecke profitieren. Die Entscheidung, welche der verbleibenden Varianten verfolgt werden soll, wird die DB Infra Go AG treffen.
Das Raumordnungsverfahren wurde auf Basis der Verfahrensunterlagen der DB Infra Go AG eingeleitet. Die Varianten wurden dabei auf ihre Vereinbarkeit mir den Erfordernissen der Raumordnung überprüft. Dabei stellt die Regierung fest, wie sich das Vorhaben auf die für die Raumordnung relevanten überörtlichen Belange, wie Natur und Landschaft, Land- und Forstwirtschaft, Wasser, Verkehr, Rohstoff- und Energieversorgung sowie Siedlung und Wirtschaft auswirkt. Für das Ausbau- und Neubauvorhaben Ulm-Augsburg wurden rund 75 Stellungnahmen von Kommunen, Behörden, Verbänden, Fachstellen und Organisationen sowie rund 80 Stellungnahmen mit ca. 1.300 Unterschriften aus der Öffentlichkeit vor allem aus dem Planungsraum ausgewertet. Die eingegangenen Stellungnahmen hatten schwerpunktmäßig Belange des Immissionsschutzes, der Land- und Forstwirtschaft, von Natur und Landschaft, des Verkehrs, der Wasserwirtschaft und der Siedlungsstruktur zum Gegenstand.