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In einer Plenarsitzung am 24. Januar wählte der Bayerische Landtag Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger zum Verfassungsrichter. Damit ist er neues, stellvertretendes, nichtberufsrichterliches Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Dieser entscheidet über ein breites Themenspektrum, so betreffen im vergangenen Jahr eingegangene Popularklagen das Kommunalabgabengesetz, das Landeswahlgesetz, das Bayerische Besoldungsgesetz, das Hochschulinnovationsgesetz, kommunale Bebauungspläne und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.
Prof. Dr. Wollenschläger ist seit 2011 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und öffentliches Wirtschaftsrecht an der juristischen Fakultät Augsburg. Trotz Angeboten der Universitäten Mainz, Saarbrücken, Würzburg, Hamburg und Göttingen ist er Augsburg treu geblieben. Von 2021 bis 2023 war er Dekan der Fakultät, seitdem hat er die Funktion des Prodekans inne. Prof. Dr. Wollenschläger ist in Lehre und Forschung insbesondere im Europa-, Verfassung- und Verwaltungsrecht tätig. Im Bayerischen Verfassungsrecht ist neben Aufsätzen vor allem die Kommentierung der Bestimmungen der Bayerischen Verfassung über die Kommunen, das Wahlrecht und die europäische Integration im Meder/Brechmann-Kommentar zu erwähnen.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof zählt als oberstes Gericht für staatsrechtliche Fragen in Bayern. Unter anderem ist er für Verfassungsbeschwerden von Bürgern gegen behördliche und/ oder gerichtliche Entscheidungen zuständig. Außerdem widmet er sich Popularklagen gegen gesetzliche Vorschriften, Organstreitverfahren zwischen den obersten Staatsorganen und ihren Teilen oder für die Entscheidung über die Zulassung von Volksbegehren.