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Augsburger Professor sitzt jetzt im Bayerischen Verfassungsgerichtshof
Juristik

Augsburger Professor sitzt jetzt im Bayerischen Verfassungsgerichtshof

Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger wurde in den Bayerischen Verfassungsgerichtshof gewählt.
Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger wurde in den Bayerischen Verfassungsgerichtshof gewählt. Foto: Universität Augsburg

Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger von der Universität Augsburg wurde in den Bayerischen Verfassungsgerichtshof gewählt. Nun entscheidet er als neues Mitglied über staatsrechtliche Fragen innerhalb Bayerns.

In einer Plenarsitzung am 24. Januar wählte der Bayerische Landtag Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger zum Verfassungsrichter. Damit ist er neues, stellvertretendes, nichtberufsrichterliches Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Dieser entscheidet über ein breites Themenspektrum, so betreffen im vergangenen Jahr eingegangene Popularklagen das Kommunalabgabengesetz, das Landeswahlgesetz, das Bayerische Besoldungsgesetz, das Hochschulinnovationsgesetz, kommunale Bebauungspläne und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.

Lehrstuhl an der Universität Augsburg

Prof. Dr. Wollenschläger ist seit 2011 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und öffentliches Wirtschaftsrecht an der juristischen Fakultät Augsburg. Trotz Angeboten der Universitäten Mainz, Saarbrücken, Würzburg, Hamburg und Göttingen ist er Augsburg treu geblieben. Von 2021 bis 2023 war er Dekan der Fakultät, seitdem hat er die Funktion des Prodekans inne. Prof. Dr. Wollenschläger ist in Lehre und Forschung insbesondere im Europa-, Verfassung- und Verwaltungsrecht tätig. Im Bayerischen Verfassungsrecht ist neben Aufsätzen vor allem die Kommentierung der Bestimmungen der Bayerischen Verfassung über die Kommunen, das Wahlrecht und die europäische Integration im Meder/Brechmann-Kommentar zu erwähnen.

Verfassungsbeschwerden und Popularklagen

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof zählt als oberstes Gericht für staatsrechtliche Fragen in Bayern. Unter anderem ist er für Verfassungsbeschwerden von Bürgern gegen behördliche und/ oder gerichtliche Entscheidungen zuständig. Außerdem widmet er sich Popularklagen gegen gesetzliche Vorschriften, Organstreitverfahren zwischen den obersten Staatsorganen und ihren Teilen oder für die Entscheidung über die Zulassung von Volksbegehren.

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