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Damit hat die Stadt Augsburg ein wichtiges Etappenziel im Rechtsstreit gewonnen. So ist das Urteil des Landgerichts Augsburg rechtskräftig, wonach die Architekten den Umbau des CFS fehlerhaft geplant haben. Das Verfahren über die Höhe des Schadensersatzanspruchs wird demnächst fortgesetzt.
„Planungsfehler liegt bei den Architekten und nicht bei der Stadt“
Damit ist die Feststellung des Landgerichts Augsburg, wonach die Architekten fehlerhaft geplant haben, rechtskräftig. In welcher Höhe der Stadt der Anspruch auf Schadensersatz zusteht, ist aber weiterhin unklar. Daher wird das Landgericht Augsburg das Verfahren demnächst fortsetzen. Die Dauer des Verfahrens kann zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht abgeschätzt werden. Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl ist „erleichtert, dass die seitens der Stadt von Anfang an vertretene Rechtsauffassung bestätigt worden ist. Das bedeutet, dass die gegen die Stadt und die WBG/AGS erhobenen schweren Vorwürfe unberechtigt waren und damit vom Tisch sind. Die Verantwortung für den Planungsfehler liegt bei den Architekten und nicht bei der Stadt.“
Über den Rechtsstreit um das CFS
Den Anfang nahm der Rechtsstreit damit, dass die Stadt Augsburg wegen der fehlerhaften Planung des CFS-Umbaus 2012 Klage gegen die ursprünglich mit dem Bau beauftragten Architekten erhoben hat. Das Landgericht Augsburg hat dann im November 2014 entschieden, dass die Ansprüche der Stadt „dem Grund nach“ berechtigt sind. Damit musste geklärt werden, ob den Architekten Fehlleistungen anzulasten sind.
Gegen die Entscheidung des Landgerichts Augsburg haben die Architekten Berufung eingelegt. Diese hat das Oberlandesgericht München im September 2015 allerdings zurückgewiesen. Dagegen haben die Architekten wiederum eine so genannte Nichtzulassungs-Beschwerde zum Bundesgerichtshof eingereicht. Zum 10. Januar 2018 hat der BGH auch dieses Rechtsmittel zurückgewiesen.