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Das Landratsamt Aichach-Friedberg möchte für seinen Bürger einen besseren Schutz vor Legionellen garantieren. Dafür werden alle Vermieter aufgerufen, sich sorgfältig an die Melde- und Prüfpflicht zu halten, die seit November 2011 besteht. Denn das Gesundheitsamt warnt immer wieder: Falsch konstruierte und betriebene Trinkwassersysteme können Ursache für eine zu hohe Legionellen-Konzentration sein. Die Melde- und Prüfpflicht sieht es daher vor, alle öffentlichen und gewerblichen Betreiber von Trinkwasserinstallationen jährlich zu überprüfen. Betroffen sind Anlagen in Mehrfamilienhäusern mit einem Warmwasser-Speichervolumen von mehr als 400 Liter oder mehr als drei Liter in jeder Rohrleitung zwischen Ausgang und Entnahmestelle. Nicht betroffen sind hingegen Ein- und Zweifamilienhäuser und Häuser mit Installationen, deren Volumina unter den oben genannten 400 und drei Litern liegen.
Gefährdung der Trinkwassernutzer muss vermieden werden
Die Vermieter im Landkreis Aichach-Friedberg (und übrigens bundesweit) haben mit Hilfe eines kompetenten Fachbetriebs festzustellen, ob die Kriterien für eine Prüf- und Meldepflicht vorhanden sind. Falls diese zutreffen, muss die Anlage dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Einmal jährlich wird dann die Anlage von einem zugelassenen Probenehmer beprobt und auf Legionellen untersucht. Die Kosten trägt der Betreiber der Anlage. Falls der technische Maßnahmewert von 100 Legionellen in 100 ml Trinkwasser erreicht oder sogar überschritten wird, muss das Gesundheitsamt unverzüglich verständigt werden. Der Betreiber muss anschließend Maßnahmen ergreifen, um eine weitere Gefährdung der Trinkwassernutzer zu vermeiden.
Was Vermieter beachten müssen
Nach der Verordnung vom November 2011 müssen Vermieter also folgendes beachten:
Das Landratsamt Aichach-Friedberg warnt vor der Nicht-Einhaltung, denn wer die oben genannten Pflichten nicht erfüllt, begeht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern muss auch für körperliche Schäden seiner Vermieter haften.