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Ihle gibt Überwachung von Mitarbeiter-PC zu
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Landbäckerei Ihle GmbH & Co. KG/Amtsgericht Augsburg

Ihle gibt Überwachung von Mitarbeiter-PC zu

Das Interesse war groß: Amtsgericht Augsburg verteilt beim Ihle Termin Platzkarten, Foto: NGG Schwaben
Das Interesse war groß: Amtsgericht Augsburg verteilt beim Ihle Termin Platzkarten, Foto: NGG Schwaben

Der Andrang am Augsburger Arbeitsgericht war groß, Platzkarten wurden verteilt. Grund dafür war ein erneuter Termin vor dem Arbeitsgericht bezüglich der angeblichen Überwachung des PCs eines Betriebsratsmitgliedes. Überraschenderweise machte die Landbäckerei Ihle heute Zugeständnisse.

Es scheint so, als habe Ihle wirklich mit einer bestimmten Software den PC eines Betriebsratsmitgliedes überwacht. Grund für die Annahme sind die Zugeständnisse, die Ihle am Donnerstag vor dem Augsburger Arbeitsgericht gemacht hat, denn dort wurde das Thema Datenschutz bei der Landbäckerei Ihle erstmals vor Gericht behandelt.

Ihle verpflichtet sich vor Gericht

Grund für den Gerichtstermin ist eine Software, die ohne Wissen des Betriebsrats auf mindestens einem Computer im Betriebsratsbüro der Landbäckerei Ihle installiert worden sei. Diese Software erstellt heimlich Screenshots des Bildschirms. Dagegen ging der Betriebsrat vor. Vor Gericht machte Ihle dann überraschende Zugeständnisse. Das Unternehmen verpflichtete sich, dem Betriebsrat genaue Informationen über Art und Umfang der Überwachung des PCs zu übermitteln. Die Gewerkschaft Nahrungsmittel, Genuss, Gaststätten freut es, hatte Ihle nach deren Meinung mit der Überwachung massiv gegen das Recht auf vertrauliche und geschützte Betriebsratsarbeit verstoßen.

Welchen Umfang hat die „Überwachung“

„Der Betriebsrat der Backstube in Friedberg hat bisher im Nebel gestochert, was die genaue Art und den Umfang der Überwachung seines Betriebsratsrechners angeht. Die Landbäckerei Ihle hat sich heute vor Gericht verpflichtet, dem Betriebsrat darüber genaue Auskunft zu geben. Uns interessieren vor allem die Fragen: Welche Daten wurden erhoben? Über welchen Zeitraum? Was ist mit den erhobenen Daten geschehen?“ erklärt NGG-Sprecher Tim Lubecki. Nach dem Erhalt der Daten werden diese durch einen Sachverständigen der NGG geprüft. Über das weitere Vorgehen wird dann entschieden.

Wie geht es weiter

Aufgrund der durch die Software erfassten Daten soll das Betriebsratsmitglied gekündigt worden sein. Aus diesem Grund befindet sich dieser gerade im Rechtsstreit mit Ihle. In einem nächsten Termin vor dem Arbeitsgericht Augsburg geht es dann um die Frage, inwieweit die Daten als Beweismittel gegen den Arbeitnehmer verwendet werden dürfen und ob Ihle dazu berichtigt war, diese Software zu installieren.

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