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Kaufpreisverhandlung bei Unternehmensnachfolge

Kaufpreisverhandlung bei Unternehmensnachfolge

Ulrich Raab, Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Geschäftsführer awi tax gmbh +co. kg steuerberatungsgesellschaft Foto: awi
Ulrich Raab, Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Geschäftsführer awi tax gmbh +co. kg steuerberatungsgesellschaft Foto: awi

Bei der Unternehmensnachfolge spielen Kaufpreisverhandlungen eine zentrale Rolle. Unterschiedliche Begrifflichkeiten können oft zu Missverständnissen führen.

Der Unternehmenswert kann als entity value bzw. enterprise value definiert werden und den Wert des Gesamtkapitals eines Unternehmens beschreiben. Davon zu unterscheiden ist der equity value, der dem Wert des Eigenkapitals entspricht, das den Gesellschaftern des Unternehmens gehört. Da eine Unternehmensbeteiligung im Wert des Eigenkapitals verkauft wird, müssen Schulden des Unternehmens vom Gesamtkapitalwert abgezogen werden.

Präzise Risikoabwägung für Kaufpreisverhandlungen

Zu verhandeln ist der variable Anteil des Kaufpreises, der als sog. Earn-Out an die zukünftige Entwicklung des Unternehmens gekoppelt wird. Diese Festlegung verlangt eine präzise Abwägung der Risiken und Erwartungen beider Parteien. Zu berücksichtigen ist die zeitliche Trennung zwischen Verhandlungen und Vollzug der Transaktion. Während Verhandlungen auf historischen Unternehmenszahlen basieren, können sich Umlaufvermögen und Schulden bis zum Vollzug ändern. Daher ist der Grundstock, das betriebsnotwendige Working Capital, genau zu definieren und Abweichungen sind zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung im Kaufpreis zu berücksichtigen. Im Cash-Free/Debt-Free-Verfahren wird der Kaufpreis vorläufig festgelegt, das Working Capital und die Finanzverbindlichkeiten werden zum Vollzugstermin final berechnet. Alternativ kann im Locked-Box-Verfahren ein fixer Kaufpreis vereinbart werden, wobei der Käufer das Risiko der negativen Unternehmensentwicklung bis zum Vollzugsdatum trägt.

Gründliche Vorbereitung ist zu empfehlen

Die Zahlungsmodalitäten, ob in Raten mit Verkäuferdarlehen oder einer Rückbeteiligung des Verkäufers am Käufer spielen ebenfalls eine wichtige Rolle und stehen oft in Wechselwirkung mit weiteren Verträgen wie etwa Anstellungs- oder Beraterverträge, um den Verkäufer noch an das Unternehmen zu binden. Auch der Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie des Verkäufers, die bislang durch Betriebsaufspaltung dem Unternehmen zur Verfügung gestellt wurde, muss vereinbart werden.

Die Verhandlung des Kaufpreises erfordert gründliche Vorbereitung. Eine erfolgreiche Nachfolge kann Zeit und Geld kosten, eine gescheiterte Nachfolge hingegen das Unternehmensvermögen. Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

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