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„Wenn man ein Design schützen lassen will, muss man ja Abbildungen oder Grafiken dazu liefern. Gibt es dazu Regeln oder Empfehlungen, wie diese Bilder aussehen müssen, damit der Schutz auch vollkommen ist?“
Neben den Angaben zum Anmelder und den Erzeugnisangaben, also den Warenbegriffen, für welche das Design zu schützen ist, muss eine Designanmeldung vor allem eine zur Bekanntmachung geeignete Wiedergabe des zu schützenden Designs enthalten. Hierbei kann es sich beispielsweise um Zeichnungen, Fotografien oder Computerrenderings handeln. Die Abbildungen können farbig oder schwarz-weiß eingereicht werden und müssen bestimmte Anforderungen an die Größe und Auflösung erfüllen.
Wichtig ist, dass das zu schützende Design optimal dargestellt wird, denn anders als bei einer Patentanmeldung zählt bei einem Design nur die bildliche Wiedergabe, einen ausformulierten Patentanspruch gibt es hier nicht. Jedes einzelne Design kann in bis zu sieben Darstellungen eingereicht werden, also zum Beispiel aus jeder Raumrichtung betrachtet plus eine Perspektive. Wichtig ist hierbei, dass alle sieben Abbildungen das gleiche Design zeigen müssen, also keine Veränderungen oder Variationen erlaubt sind.
Will man mehrere Designs schützen, so ist dies über eine sogenannte Sammelanmeldung möglich. Für jedes zu schützende Design einer Sammelanmeldung dürfen wiederum sieben Einzelwiedergaben eingereicht werden. Wichtig ist, besonders bei Fotografien, dass nur das zu schützende Design dargestellt ist und nicht etwa ein Hintergrund. Die Fotografien sollten also professionell sein und am besten in einem Fotostudio vorgenommen werden. Ferner ist wichtig, dass die neuheitsbegründenden Elemente des Designs bei der Wiedergabe besonders gut herausgearbeitet werden. Hierzu kann man weniger wichtige Elemente des Designs nur gestrichelt wiedergeben, um den Schwerpunkt auf die nicht gestrichelten und damit besonders relevanten Merkmale zu lenken. Die Wiedergaben eines Designs sind für den späteren Schutzumfang von zentraler Bedeutung. In den meisten Fällen lohnt es sich hier professionellen Rat einzuholen, damit das Design nicht nur eingetragen wird, sondern im Streitfall auch gegen Nachahmer durchgesetzt werden kann.