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„In welchem Umfang lassen sich bei einem Immobilienkredit für einen Erweiterungsbau öffentliche Fördermittel ‚einpreisen‘? Sprich: Können wir diese Mittel vom eigentlichen Finanzierungsbedarf vorab abziehen?"
Grundsätzlich kann der Finanzierungsbedarf für einen Erweiterungsbau durch Bankdarlehen, öffentliche Kreditmittel oder einer Kombination aus beidem finanziert werden. Die Gutschrift von Investitionszuschüssen erfolgt meistens nach Abschluss der Maßnahme, wenn sichergestellt ist, dass das Vorhaben auch gemäß den Förderrichtlinien fertiggestellt wurde.
Dementsprechend müssen zu erwartende Zuschüsse i.d.R. zunächst mitfinanziert werden und können nicht vorab vom Gesamtfinanzierungsbedarf abgezogen werden. Eine endgültige Aussage ist abhängig von der Art der zu beantragenden Zuschüsse, hier muss zwingend vor Beginn der Maßnahme mit dem Bankberater gesprochen werden. Je nach Vorhaben muss auch die Beantragung der Zuschüsse vor Beginn der Maßnahme erfolgen.
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