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Immobilien-Kredit: können Förderungen „eingepreist“ werden?
Markus Leypold, VR-Bank Handels- und Gewerbebank

Immobilien-Kredit: können Förderungen „eingepreist“ werden?

Unser Finanzexperte Markus Leypold, VR-Bank Handels- und Gewerbebank. Foto: VR-Bank Handels- und Gewerbebank
Unser Finanzexperte Markus Leypold, VR-Bank Handels- und Gewerbebank. Foto: VR-Bank Handels- und Gewerbebank

Im Unternehmen steht der nächste Schritt zur räumlichen Expansion an. Eventuell können hier aber Fördermittel zugesagt werden. Welchen Einfluss hat das auf den Immobilienkredit?

„In welchem Umfang lassen sich bei einem Immobilienkredit für einen Erweiterungsbau öffentliche Fördermittel ‚einpreisen‘? Sprich: Können wir diese Mittel vom eigentlichen Finanzierungsbedarf vorab abziehen?"

Unser Experte für Finanzen, Markus Leypold von der VR-Bank Handels- und Gewerbebank, antwortet:

Grundsätzlich kann der Finanzierungsbedarf für einen Erweiterungsbau durch Bankdarlehen, öffentliche Kreditmittel oder einer Kombination aus beidem finanziert werden. Die Gutschrift von Investitionszuschüssen erfolgt meistens nach Abschluss der Maßnahme, wenn sichergestellt ist, dass das Vorhaben auch gemäß den Förderrichtlinien fertiggestellt wurde.

Art der Zuschüsse ist erheblich

Dementsprechend müssen zu erwartende Zuschüsse i.d.R. zunächst mitfinanziert werden und können nicht vorab vom Gesamtfinanzierungsbedarf abgezogen werden. Eine endgültige Aussage ist abhängig von der Art der zu beantragenden Zuschüsse, hier muss zwingend vor Beginn der Maßnahme mit dem Bankberater gesprochen werden. Je nach Vorhaben muss auch die Beantragung der Zuschüsse vor Beginn der Maßnahme erfolgen.

Sie haben Rückfragen an unseren Experte für Finanzen Markus Leypold oder wünschen eine tiefergehende Beratung? Dann nehmen Sie hier direkt Kontakt auf.

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