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B4B-Leserin fragt:
Es heißt, dass man sich als Unternehmen beim Einsatz des Umweltmanagementsystems EMAS vom Staat fördern lassen kann. Was müssen wir dafür tun und über welchen Betrag reden wir da?
Karl-Heinz Viets, unser Experte für Energiedienstleistungen von den swa, antwortet:
Es gilt hier zu unterscheiden zwischen direkter und indirekter Förderung. Zur letztgenannten zählen zum Beispiel die finanziellen Wirkungen der EEG-Ausgleichsregelung sowie niedrigere Kosten für CO2-Abgaben oder bei Energie- und Stromsteuern. Die daraus entstehenden Effekte hängen stark von der Energienutzung und der Größe des jeweiligen Unternehmens ab, lassen sich also nicht allgemein beziffern.
Die direkte Förderung kennt mehrere Stufen aus Länder-, Bundes- und EU-Ebene. Manche davon sind kombinierbar, viele sind spezifisch ausgerichtet. In der Regel heißt es, genau hinzusehen, welche Aufgabe oder welcher Zweck gefördert wird – und welche Voraussetzung das geförderte Unternehmen erfüllen soll.
Förderung unternehmerischen Knowhows
Zu den einfachen Programmen auf Bundesebene gehört die „Förderung unternehmerischen Knowhows“. Unternehmen, die der KMU-Definition der EU entsprechen, erhalten hierbei einen Zuschuss zu den Beratungskosten. Er orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage). Der maximale Zuschuss beträgt je nach Bemessungsgrundlage zwischen 1.500 und 3.200 Euro.
In Bayern können sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige, Organisationen der Wirtschaft, wie zum Beispiel Kammern, Verbände oder Innungen, Kommunale Eigenbetriebe und Kommunalunternehmen am Bayerischen Umweltmanagement- und Auditprogramm – BUMAP beteiligen. Es übernimmt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben: maximal 3.000 Euro für den Projektträger; die Projektteilnehmer erhalten jeweils 7.000 Euro für die Einführung von EMAS bzw. 3.500 Euro für die Revalidierung.
Was sich über diese beiden Beispiele hinaus an Möglichkeiten ergibt, ist in einer einschlägigen Datenbank auf der Website der EMAS aufgeführt. Wir empfehlen grundsätzlich, bei entsprechenden Vorhaben einen kundigen Berater heranzuziehen, der im Förder-Antragswesen schon Erfahrungen gesammelt hat. Damit lässt sich mehrerlei vermeiden:
Darüber hinaus sind auch hier wieder, siehe die anfänglichen Bemerkungen, steuerliche Folgen zu bedenken.
Sie haben Rückfragen an Karl-Heinz Viets, oder wünschen eine tiefergehende Beratung? Dann nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.