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In der Nachrichtenflut dieses Jahres – und vielleicht auch wegen seines sperrigen Namens – hat das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz nicht ganz die Aufmerksamkeit bekommen, die es verdient hat. Dahinter steckt eine massive Initiative der Bundesregierung, um die Zahl der Ladestellen für E-Autos im Lande weiter zu vergrößern. Vor allem bei Neubauten oder bei Bestandsobjekten, die im großen Stil renoviert oder saniert werden, soll das GEIG greifen – so die Kurzbezeichnung des Gesetzes.
Diese Gebäude sind vom GEIG betroffen
Betroffen sind Gebäude mit mehr als zehn Stellplätzen. Für sie ist künftig die Anzahl der Stellplätze festgelegt, die mit Schutzrohren für Elektrokabel auszustatten sind. In Wohngebäuden ist das bei jedem Stellplatz der Fall, in Nichtwohngebäuden bei jedem fünften. Zusätzlich ist in Nichtwohngebäuden mindestens ein Ladepunkt zu errichten. Ausnahmen sind unter anderem für Nichtwohngebäude vorgesehen, die sich im Eigentum von kleinen und mittelständischen Unternehmen befinden und überwiegend von ihnen selbst genutzt werden. Das gleiche gilt für Bestandsgebäude, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur 7 Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten.
Akuter Handlunsgbedarf für Imobilienbesitzer
Für die Besitzer betroffener Immobilien besteht also akuter Handlungsbedarf. Zum Beispiel müssen unter Umständen bereits begonnene Planungen noch einmal überarbeitet werden. Weil keine Situation der anderen gleicht – vor allem bei Renovierungen von Gebäuden, die ursprünglich nicht auf parkende E-Autos ausgelegt waren – ist gut beraten, wer ausgewiesene Fachleute für die Planung, die Installation und den Betrieb von Ladepunkten hinzuzieht.
Mehere Förderprogramme zum Ausbau der E-Mobilität
Die gute Nachricht: Neben dem GEIG gibt es auch mehrere Förderprogramme zum Ausbau der Elektromobilität, die bei den Kosten mildernd wirken. Dazu zählen unter anderem das gemeinsame Förderprogramm „Erneuerbar Mobil“ des Bundes-Wirtschaftsministeriums und des Bundes-Umweltministeriums, die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Bundes-Verkehrsministerium oder die Förderrichtlinie Elektromobilität der gleichen Behörde. Im Masterplan Ladeinfrastruktur hat sich die Bundesregierung zudem verpflichtet, öffentliche Förderung für Ladepunkte zur Verfügung zu stellen. Auch um hier allen Anforderungen gerecht zu werden, ist die kompetente Begleitung betroffener Projekte angesagt.
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