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Drucker: „Zentrales Druckkonzept trotz DSGVO?“
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Dr. Andreas Herch, Netz16

Drucker: „Zentrales Druckkonzept trotz DSGVO?“

Dr. Andreas Herch, B4B-Beraterpool-Experte für IT-Digitalisierung. Foto: Netz16

B4B-Leser fragen, unsere Branchenexperten aus der Region antworten: „Aus Effizienzgründen möchten wir viele Arbeitsplatzdrucker durch ein zentrales Konzept ersetzen, sehen aber dabei eine Hürde im Datenschutz/DSGVO. Lässt sich das irgendwie intelligent lösen?“ Unser Experte für Digitalisierung, Dr. Andreas Herch von Netz16, kennt die Lösung.

Das lässt sich problemlos einführen. Denn ein „zentrales Konzept“ berücksichtigt ja auch das Thema Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Dies wird beispielsweise durch einen Geräte-Pin gelöst, den der User am MFP (Multifunction Printer) eingeben muss, um seine persönlichen Ausdrucke zu erhalten. Über eine entsprechende Benutzerverwaltung wird sichergestellt, dass die Ausdrucke beispielsweise aus der Personalabteilung nur auf bestimmten Druckern und mit diversen Sicherheitsstufen gedruckt werden können.

Solche Lösungen sind mittlerweile „Standard“. Sollte ein potenzieller Anbieter darauf keine Antwort haben und dieses Thema ausklammern wollen, sollten Sie sich einen anderen Partner suchen.

Wichtig: einen Workshop beauftragen

Generelle Empfehlung: Auf jeden Fall einen Workshop beauftragen, um die IST-Situation sauber aufzunehmen und alle Vorteile eines zentralen Konzeptes zu nutzen. Hier wird oft am falschen Ende gespart, da man denkt es kommt billiger die Erfassung der Geräte selber zu machen und dann nur einen „Click-Preis“ auf Basis der selbst erfassten Seitenzahlen zu bekommen. Gute Dienstleister bieten hier mittlerweile tolle Lösungen an. Dies kostet zwar vor Projektbeginn etwas Geld, erspart aber danach viel Ärger.

Sie haben Rückfragen an unseren Digitalisierungsexperten Dr. Andreas Herch, oder wünschen eine tiefergehende Beratung? Dann nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.

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