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Recht und Digitalisierung

Machen Digitalisierung und Google Anwälte überflüssig, Dr. Fritz?

Dr. Carmen Fritz ist Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht bei der Kanzlei Dr. Fritz und Gern. Foto: Dr. Fritz und Gern

Dr. Carmen Fritz ist Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht bei der Kanzlei Dr. Fritz und Gern. Im Interview verriet sie uns, wie digital Anwälte arbeiten, wie man Recht gestaltet und in welche Fallen Unternehmen digital immer wieder tappen.

B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN: Sie sind Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht. Was ist das Spannende an diesem Themengebiet für Sie?

Dr. Carmen Fritz: Das Rechtsgebiet hat sich erst im Laufe der letzten 15-20 Jahre gebildet und es bilden sich immer weitere neue Rechtskomplexe; denken Sie nur an Smart-TV, Influencer-Marketing oder eSports. Hinzu kommt, dass vieles –das macht es für mich sehr reizvoll –vom europäischen Gesetzgeber kommt, woran sich die Mitgliedsstaaten und der Einzelne ausrichten müssen. Dies bedeutet auch, dass deutsches Recht anhand des EU-Rechts auszulegen ist, was zur Folge haben kann, dass man vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg landet. So hatte ich dementsprechend einmal 2015 das Glück, vor dem Europäischen Gerichtshof ein Plädoyer halten zu dürfen. Es gibt kaum etwas, das das überbieten kann. Das Urheber- und Medienrecht bietet ferner aufgrund seiner ständigen Fortentwicklung die Möglichkeit der aktiven Mitentwicklung. Wenn wir heute Beteiligte in einem Rechtstreit sind, besteht die Chance, dass dieser Rechtsstreit eventuell entscheidend ist für die künftige Auslegung dieses Rechtskomplexes – und wir damit an der Rechtsbildung beteiligt sind. 

Ist Dr. Google in Sachen Recht ein guter Ratgeber? 

Google mag manchmal erste Anhaltspunkte liefern, aber meines Erachtens nur, wenn man sich in dem gesuchten Gebiet etwas auskennt. Im Übrigen findet man auf Google leider viele Halbwahrheiten und oftmals auch ein Zuviel an Information. Aus diesen Über- und Fehlinformationen fertigen juristische Laien ein zusammengesetztes Bild und denken, das Recht nun zu kennen. Ich könnte Ihnen hier unzählige Beispiele nennen – von sogenannten Muster-Verträgen bis hin zu Unterlassungserklärungen im Filesharing-Bereich. Es kann jedoch nichts brandgefährlicher sein, als sich Verträge selbst zusammenzusetzen; leider erkennt man unglückliche Formulierungen erst, wenn es zu spät ist. Dies kann zu enormen Haftungssummen führen. Diesbezüglich ist vielleicht auch interessant zu wissen, dass das Zusammenstellen von Verträgen ohne entsprechendes juristisches Wissen unter Umständen sogar grob fahrlässig sein und zu einer Haftung (auch als Arbeitnehmer) führen kann. Gerade im Bereich Verträge legen mir Mandanten immer wieder eine Art „Muster“ vor, die entweder auf vorliegende Situation überhaupt nicht anwendbar sind oder die Klauseln enthalten, welche unwirksam sind, und zu Abmahnungen (sowohl wettbewerbsrechtlich als auch urheberrechtlich) führen können. 

Soziale Medien werden von Unternehmen immer mehr genutzt. In welche Stolperfallen tappen Unternehmen immer wieder?

Die Anzahl der Stolperfallen ist auch im Bereich Social Media sehr groß. Zu nennen sind hierbei das Fehlen oder ein fehlerhaftes Impressum oder Urheberrechtsverletzungen aufgrund der Verwendung von nicht (ausreichend) lizenzierten Bildern oder Texten. Hinzu kommt seit Inkrafttreten der DSGVO und aufgrund der sich daraus fortbildenden Rechtsprechung, dass nunmehr Datenschutzerklärungen für Social Media-Seiten erforderlich sind und solche bei kaum jemandem bestehen.

Was ist ein beliebter Fehler in Sachen Urheberrecht, den Unternehmen immer wieder machen – und vermeiden sollten. 

Wie bereits angesprochen, ist der größte Fehler immer wieder, dass auch Unternehmen oftmals Bilder oder Texte von anderen verwenden, ohne eine ausreichende oder gar überhaupt eine Lizenz zu haben. Dies resultiert wiederum daraus, dass, selbst wenn Unternehmen diese Fotos selbst anfertigen lassen und diese bezahlt haben, mit dem Fotografen unzureichend über Nutzungsrechte verhandelt oder schriftlich niedergelegt sind. Zum Teil werden auch Bildern von „Freien Quellen“ verwendet. Diese bergen jedoch immer die Gefahr, dass es hier dennoch zu Verletzungen kommen kann beziehungsweise der Verwender die Lizenzbestimmungen nicht genau liest. 

Die Digitalisierung schreitet immer weiter voran. Wie verändert sie den Anwaltsberuf? Und wie hat sie Ihre Kanzlei verändert? 

Auch im Anwaltsberuf hält die Digitalisierung immer mehr Einzug. Im juristischen Zusammenhang wird dies „Legaltech“ genannt. In diesen Bereich fallen beispielsweise Inkasso Legaltechs, wie Flightright oder wenigermiete.de, aber auch die sogenannten Generatoren für Impressumsangaben oder AGB.  Diese Anbieter haben den Zugang zum Recht für Verbraucher und Gründer erheblich vereinfacht, laufen aber weitgehend standardisiert. LegalTech ist jedoch auch im Zusammenhang mit Kanzleiarbeit immer wichtiger. Es verändert die Rechtsbranche hin zu mehr Prozessautomatisierung, Anwendung künstlicher Intelligenz und so weiter. Dies soll Prozesse erleichtern, beschleunigen und die Rechtsanwendung sicherer machen. Dennoch wird die Arbeit von Juristen, insbesondere Spezialisten, dadurch nicht schwinden. Zwischenzeitlich hat die Anwaltschaft auch in der Kommunikation mit der Justiz aufgerüstet – so wird über ein elektronische Anwaltspostfach kommuniziert und Gerichte führen seit Corona auch Verhandlungen via Videokonferenz.

Wie passen sie sich der fortschreitenden Digitalisierung an?

Wir schauen, dass wir mit der fortschreitenden Digitalisierung mithalten und auf dem aktuellen Informationsstand sind. Selbstverständlich arbeiten wir mit entsprechenden Softwareprodukten und zwar nicht nur mit entsprechender Kanzleisoftware, sondern auch mit einer Online-Akte für unsere Mandanten und weiteren Prozessoptimierungstools. Daneben nutzen wir die Möglichkeiten der Online-Beratung und die Online-Werbemedien. Unterlagen werden bei uns weitgehend digitalisiert.

Auf der anderen Seite ist das Problem der Digitalisierung natürlich leider auch, dass wir Kanzleien einem wahnsinnigen Konkurrenzkampf ausgesetzt sind. Ich arbeite viel im Vertragsrecht und stoße hierbei immer wieder auf Angebote für AGB, die so niedrig angesetzt sind, dass dies ein Anwalt meines Erachtens nur über die Masse und rein automatisiert anbieten kann. Hiermit wird aber leider der eigene Preis immer wieder verglichen. Gott sei Dank kann ich aber noch behaupten, dass unsere Mandanten das persönliche, individuelle Handwerk mit der Möglichkeit für Rückfragen noch schätzen und dies für uns im Moment noch keine Rolle spielt.

Wie sieht die Zukunft Ihrer Branche in fünf bis zehn Jahren aus? 

Wie bereits eben erwähnt, wächst der Marktdruck durch LegalTech-Anbieter immer mehr. Dem werden wir Anwälte uns anpassen müssen, indem wir uns mehr spezialisieren und von den auf dem Markt vorhandenen digitalen Produkten für Anwälte auch Gebrauch machen, um standardisierte Prozesse noch mehr zu automatisieren. Des Weiteren werden wir auch den Zugang zu unseren Mandanten wesentlich einfacher gestalten müssen, zum einen durch die Nutzung mobiler Anwendungen als auch durch vermehrte Akquise-Möglichkeiten über die Onlinekanäle. 

Über Allgäu Digital

Dr. Carmen Fritz ist Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht bei der Kanzlei Dr. Fritz und Gern in Kempten. Sie unterstützt außerdem Allgäu Digital, das digitale Gründerzentrum in Kempten sowie ein regionales Kooperationsnetzwerk für Startups und etablierte Unternehmen mit Digitalisierung als Schwerpunkt. Das Netzwerk unterstützt Startups in ihrer Entwicklung mit Arbeits-, Kommunikations- und Netzwerkmöglichkeiten sowie einem bayernweitem Coaching-Programm und einem regionalen Expertenpool. Das Ziel: Unternehmen der Region bei der Herausforderung der digitalen Transformation unterstützen und die Innovationskraft der Region vorantreiben. B4BSCHWABEN.de unterstützt die Initiative als Medienpartner.

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