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Leistungsanträge für die Schlechtwetterzeit 2012/2013 sind dabei für jeden einzelnen Lohnabrechnungszeitraum innerhalb dieser Frist zu stellen. Anträge außerhalb der Frist können nicht berücksichtigt werden. Ergänzende Leistungen für Arbeitgeber der Baubranche können sein: Saison-Kurzarbeitergeld, Mehraufwands- und Zuschuss-Wintergeld, aber auch Zuschüsse zu den Beiträgen zu Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Dies gilt jedoch nur für Betriebe des Bauhauptgewerbes, des Dachdeckergewerbes und für Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus.
Fristen müssen dringend eingehalten werden
Die Teamleiterin bei der Agentur für Arbeit Ulm, Heike Fiesel, weist auf folgende Ausschlussfristen hin: Die Leistungsanträge für Dezember 2012 müssen spätestens am 2. April 2013 und für den Januar 2013 am 30. April vorliegen. Für den Februar 2013 ist die Frist der 31. Mai und für den März 2013 ist es der 1. Juli 2013. Alle späteren Anträge werden von der Agentur für Arbeit Ulm nicht berücksichtigt und bearbeitet.