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von Iris Zeilnhofer, Online-Redaktion
Sprachkenntnisse sind das A und O für eine erfolgreiche Bewerbung. Die Jobaussichten für Flüchtlinge die kein Deutschsprechen sind daher verschwindend gering. Beim „Runden Tisch Asyl“ im Landratsamt Neu-Ulm tauschten sich nun die Teilnehmer mit Irene Stürze, Bereichsleiterin bei der Agentur für Arbeit Donauwörth, über Fördermöglichkeiten für Flüchtlinge aus.
Sonderregelungen laufen 2016 aus
„Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sind der Schlüssel für die Integration der Asylsuchenden in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt. Damit steht und fällt alles.“ Darin waren sich die Teilnehmer einig. Seit Mitte November gibt es nun Sonderregelungen, die es der Agentur für Arbeit von Gesetzes wegen erlauben, so genannte Einstiegskurse für Flüchtlinge über private Träger anbieten zu dürfen. Die Erlaubnis dafür gilt jedoch bis auf Weiteres nur bis Ende des Jahres.
Agentur für Arbeit bezahlt 320 Deutschstunden pro berechtigten Bewerber
Diese Schulungen werden Asylbewerbern ermöglicht, bei denen „ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt“ in Deutschland zu erwarten ist. Eine solche Bleibeperspektive wird nach derzeitigem Stand nur Immigranten aus Syrien, Eritrea, Irak und Iran zugebilligt. Nur sie dürfen bis zu 320 Unterrichtstunden gratis in Anspruch nehmen. Die Agentur für Arbeit kommt für die gesamten „Maßnahmekosten“ auf. Diese beinhalten auch angemessenen Sachkosten etwa für Lehr- und Lernmittel sowie die erforderlichen Fahrkosten.
Die Sprachbarriere ist nicht das einzige Hindernis
„Asylbewerber haben vom ersten Tag an einen Anspruch auf Beratung durch die Agentur für Arbeit“, erklärte Irene Stürze am „Runden Tisch Asyl“ weiter. Die Sprachbarriere sei dabei allerdings ein Problem. Beratungsgespräche können zwar mitunter auf Englisch geführt werden. Die Informationsmaterialen der Jobbörse sind allerdings nur in Deutsch erhältlich. Eine Berufsausbildung oder einen regulären Arbeitsplatz dürfen Asylbewerber zudem frühestens drei Monate nach Beginn ihres Asylverfahrens antreten, informierte Jochen Grotz, Leiter des Ausländeramtes im Landratsamt Neu-Ulm. Die Vorrangprüfung entfällt erst nach 15 Monaten. Der uneingeschränkte Arbeitsmarktzugang werde gar erst nach vier Jahren erteilt, so Grotz.
Schlechte Dokumentenlage erschwert Vermittlung von Asylbewerbern
Ulrike Ufken, Geschäftsführerin der Kreishandwerkerschaft Günzburg/Neu-Ulm, machte jedoch deutlich: „Wir brauchen diese Menschen.“ Die Kreishandwerkerschaft unternehme große Anstrengungen, die Zuwanderer für den Einsatz in heimischen Handwerksbetrieben zu qualifizieren. Angesichts des Fachkräftemangels biete sich hier die Chance, ein bisher nicht verfügbares Arbeitskräftepotenzial zu erschließen. Probleme gibt es aber bei den Zeugnissen. „Die Dokumentenlage ist meist schlecht“, berichtete Ufken. Und: „Man kann die Menschen nicht eins zu eins in eine Ausbildung schicken.“ Eine Ausbildungsbegleitung sei nötig, da müsse man realistisch sein.
IHK Neu-Ulm nimmt Trainingscenter für Flüchtlinge im Januar in Betrieb
Gleiches gilt für die Industrie. Laut Oliver Stipar, Regionalgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Schwaben, hat die IHK mittlerweile knapp 200 Berufsprofile von Zuwanderern erstellt. „60 Personen haben wir bereits in Arbeit vermitteln können“, so Stipar. Anfang Januar wird das gewerblich-technische Trainingscenter für Flüchtlinge in Betrieb genommen, das die IHK in Neu-Ulm gebaut hat.