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Handwerkskammer Ulm fordert Verlängerung der Kurzarbeit
Handwerk

Handwerkskammer Ulm fordert Verlängerung der Kurzarbeit

Laut der Handwerkskammer Ulm ist die Auftragslage in den Betrieben zwischen Ostalb und Bodensee angespannt. Foto: www.amh-online.de
Laut der Handwerkskammer Ulm ist die Auftragslage in den Betrieben zwischen Ostalb und Bodensee angespannt. Foto: www.amh-online.de

Die Handwerkskammer Ulm berichtet von einer angespannten Auftragssituation in der Region Ostalb-Bodensee. Nun appelliert sie für eine Verlängerung der Kurzarbeit. Wie die Lage in den regionalen Handwerken aussieht.

Derzeit herrscht eine eher durchwachsene Stimmung in den regionalen Handwerksbetrieben zwischen Ostalb und Bodensee. Verantwortlich dafür ist die zunehmende Verschlechterung der Auftragslage, sowie die unzureichende Auslastung einiger Gewerke. Daher fordert die Handwerkskammer vom Bund die Verlängerung der Kurzarbeit von 12 auf 24 Monate. Wichtig sei, dies möglichst bald umzusetzen - nur so könne der von der Bundesregierung angepeilte Aufschwung im nächsten Jahr umgesetzt werden.

Auch Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm, verweist auf die Dringlichkeit der Änderung: „Viele unserer Betriebe halten sich und ihre Beschäftigten bereits mit Kurzarbeit über Wasser. Wenn es stimmt, dass wir erst im Jahr 2025 wieder mit einem wirtschaftlichen Aufschwung rechnen können, müssen wir den Handwerksbetrieben und den Beschäftigten in unserer Region jetzt auch mit einer Verlängerung der Kurzarbeit helfen, bis die Lage sich wieder verbessert.“ 

Drohender Personalabbau in den Handwerksbetrieben

Sollte die Bundesregierung der Forderung nicht nachkommen, seien die Betriebe zum Personalabbau gezwungen. Mehlich zufolge bedeutet dies gravierende Einschnitte für den angepeilten Wirtschaftsaufschwung: „Jetzt Personal abzubauen, schadet dem anvisierten Wirtschaftswachstum im nächsten Jahr. Denn das Wachstum kann ohne die entsprechende Belegschaft in den Betrieben dann gar nicht erarbeitet werden.“ 

Rechtsgrundlage zur Verlängerung der Kurzarbeit 

Durch eine einfache Rechtsverordnung ist die Bundesregierung dazu befugt, die Verlängerung der Kurzarbeit zügig in die Wege zu leiten. Im Normalfall beläuft sich die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf maximal 12 Monate. Diese können jedoch unter besonderen Umständen oder zu Zeiten einer schweren wirtschaftlichen Krise auf bis zu 24 Monate verlängert werden. 

Umfrage zeigt kritische Auftragslage 

Eine aktuelle Konjunkturumfrage der Handwerkskammer Ulm bestätige die angespannte Auftragslage im regionalen Handwerk zwischen Ostalb und Bodensee: Ihr zufolge vermeldeten rund 21 Prozent der Betriebe Auftragseingänge, 29 Prozent hingegen Auftragseinbußen. Betroffen von den Rückgängen seien insbesondere das Ausbau- und Bauhauptgewerbe und der gewerbliche Bedarf, wie beispielsweise Feinwerkmechaniker oder Metallbauer.

Variieren würde außerdem die Auslastung der Betriebe: Etwa 18 Prozent der Handwerksbetriebe gaben an, derzeit einen niedrigen Auslastungsgrad zu haben. Im Gegensatz dazu sei mehr als jeder Dritte nahezu voll ausgelastet, und rund 17 Prozent sogar über die Kapazitätsgrenzen hinaus ausgelastet.

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