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Um eine Kreisfreie Stadt zu sein, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Eine Gemeinde muss mehr als 50.000 Einwohner zählen, um die Kreisfreiheit beantragen zu können. Mit etwas mehr als 60.000 Einwohnern würde Neu-Ulm auf Rang 15 der derzeit 25 kreisfreien Städte im Freistaat rangieren. „Um kreisfrei zu werden, muss eine Stadt zudem eine entsprechende Bedeutung haben. Das heißt, sie muss mit anderen kreisfreien Gemeinden uneingeschränkt in Bezug auf ihre Verwaltungs- und Leistungskraft vergleichbar sein“, erklärt Neu-Ulms Oberbürgermeister Gerold Noerenberg.
Neu-Ulm leitet die nächsten Schritte ein
Diese Voraussetzungen, da ist sich die Stadt Neu-Ulm sicher, werden erfüllt. Nun erstellt die Verwaltung in Abstimmung mit dem Freistaat einen Antrag auf Erklärung der Kreisfreiheit der Stadt Neu-Ulm. Über diesen stimmt der Stadtrat dann erneut ab. Die schlussendliche Entscheidung zur Auskreisung trifft die Bayerische Staatsregierung unter Zustimmung des Landtages. Auch der Landkreis Neu-Ulm ist im Verfahren zu hören. Über die Inhalte einer Stellungnahme entscheidet der Kreistag. Eine Zustimmung des Kreistages auf Auskreisung braucht die Stadt Neu-Ulm aber nicht.
Neu-Ulm will sich selbst verwalten
Doch was bedeutet es für Neu-Ulm, kreisfrei zu sein? „Vorteile gibt es einige. Ein wichtiges Argument ist sicherlich die Bündelung von Zuständigkeiten, die bisher zwischen Landkreis und Stadtverwaltung gesplittet sind“, gibt OB Noerenberg an. Durch diese Bündelung würde sich die Stadt besser selbst verwalten können. Auch Prozesswege in Verwaltungs-Verfahren sollen laut OB so vereinfacht und beschleunigt werden. Außerdem erhält Neu-Ulm beispielsweise Einfluss auf den ÖPNV. „Was den finanziellen Aspekt anbelangt, so bezahlt die Stadt derzeit rund 36 Millionen Euro pro Jahr an den Landkreis, damit dieser für die Stadt und in der Stadt Aufgaben erledigt. Bei der Mittelverwendung hat die Stadt jedoch kein Mitspracherecht“, beschreibt der Oberbürgermeister weiter.
OB Noerenberg rechnet mit keinen steigenden Kosten für den Verwaltungshaushalt
Ein genaues finanzielles Fazit kann zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht gezogen werden. Bisher wurden nur die wesentlichen Bereiche gegenüber gestellt. Daraus ergab sich ein eine Entlastung für den Verwaltungshaushalt in Höhe von vier Millionen Euro. Mit diesem Betrag müssen jedoch Mehrbelastungen finanziert werden, die noch nicht zu beziffern sind. Die Stadtverwaltung erhält zum Beispiel neue Aufgabenfelder, die einen höheren Personalbedarf und damit steigende Personalkosten bedeuten. Außerdem entsteht dadurch auch ein zusätzlicher Raumbedarf. Während die Kreisumlage entfällt, muss stattdessen die Bezirksumlage abgeführt werden. Wie mit gemeinsamen Einrichtungen umgegangen werden soll ist ebenfalls noch unklar. Der OB ist dennoch überzeugt, dass mit keiner finanziellen Mehrbelastung im Verwaltungshaushalt zu rechnen ist.