Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari. Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”. Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen! Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.
von Martina Lakotta, Online-Redaktion
Für ein Unternehmen in Bad Wörishofen wurden über mehrere Jahre hinweg keine beziehungsweise zu niedrige Fremdenverkehrsbeiträge erhoben. Das hat die Verwaltung bei der Erhebung der Abgaben bemerkt, wie die Stadt mitteilt. Den Angaben zufolge fehlt nach aktuellen Hochrechnungen ein sechsstelliger Betrag.
Stadt Bad Wörishofen und LRA Unterallgäu nennen keine Namen
Weder die Stadt Bad Wörishofen, noch das Landratsamt Unterallgäu wollen mitteilen, um welches Unternehmen es sich handelt. Ansonsten würden sie gegen das Prinzip des Steuergeheimnisses verstoßen. Der Fremdenverkehrsbeitrag darf nur dann erhoben werden, wenn die durchschnittliche Zahl der Übernachtungen das Siebenfache der Einwohnerzahl übersteigt. Angesichts dessen und aufgrund der fehlenden sechsstelligen Summe liegt die Schlussfolgerung nahe, dass es sich um ein größeres touristisches Unternehmen in Bad Wörishofen handeln muss.
Bürgermeister Gruschka will fehlende Beiträge rückwirkend erheben
Der Bad Wörishofener Bürgermeister Paul Gruschka hat veranlasst, den Sachverhalt rückhaltlos aufzuklären. Die Zahlungen der Fremdenverkehrsbeiträge seien bereits vor seinem Amtsantritt im März dieses Jahres ausgeblieben. Die Angelegenheit wurde nun den zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden im Landratsamt Unterallgäu zur Prüfung vorgelegt. Die noch nicht verjährten Ansprüche auf die fehlenden Fremdenverkehrsbeiträge können noch erhoben werden. Diese Rechtauffassung vertritt zumindest Bürgermeister Gruschka, welcher selbst studierter Jurist ist. Die Festsetzungsfrist in solchen Angelegenheiten liegt bei vier Jahren.
Stadt Bad Wörishofen verhandelt Fall nach Sommerpause
Bürgermeister Gruschka hat die Stellungnahmen der am Fall Beteiligten eingefordert. Vorher könne der Sachverhalt hinsichtlich der verjährten und nicht verjährten Ansprüche nicht beurteilt werden. Der Bad Wörishofener Stadtrat will den Fall nach der Sommerpause in einer nicht-öffentlichen Sitzung beraten.
Ziel der Fremdenverkehrsabgabe
Der Fremdenverkehrsbeitrag dient Städten dazu, die gemachten Aufwendungen für die Förderung des Tourismus vor Ort wieder auszugleichen. Hierzu zählen beispielsweise Werbemaßnahmen, Veranstaltungen oder Stadtverschönerungsmaßnahmen, die Urlauber in die Gegend locken. Die Kosten bestimmter städtischer Aufwendungen sollen so auf den Personenkreis umgelegt werden, der aus dem Fremdenverkehr wirtschaftliche Vorteile ziehen kann.