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Landratsamt Unterallgäu informiert über Armutszuwanderung
Landratsamt Unterallgäu

Landratsamt Unterallgäu informiert über Armutszuwanderung

Landrat Weirather geht weiterhin von einer mehrheitlichen Einwanderung qualifizierter Arbeitskräfte aus. Foto: Landratsamt Unter
Landrat Weirather geht weiterhin von einer mehrheitlichen Einwanderung qualifizierter Arbeitskräfte aus. Foto: Landratsamt Unter

Seit Anfang des Jahres 2014 ist es jetzt auch Bulgaren und Rumänen erlaubt von der Freizügigkeits-Regelung der EU Gebrauch zu machen. Diese Gesetzesänderung beschäftigt jetzt auch die Landkreise, die sich nun vor einem großen Problem sehen. 

Seit Anfang des Jahres gilt die Freizügigkeitsregelung für EU-Bürger auch für Bulgaren und Rumänen. Demnach darf sich jeder nun drei Monate in einem anderen EU-Staat befinden ohne besondere Bedingungen vorweisen zu müssen. Dass die Gesetzesänderung auch für die Landkreise relevant wird, überrascht nicht. Auch im Unterallgäu werden seitdem weitere Eventualitäten diskutiert. Die Angst vor einer steigenden Armutszuwanderung spielt dabei eine große Rolle. „Wir erwarten im Unterallgäu keine Armutszuwanderung“ – das ist das Statement von Frau Dr. Maria Bachmaier, Leiterin der Abteilung für Soziales, Familie, Jugend und Senioren im Landratsamt Unterallgäu. Ihre Aufgabe ist es, anlässlich der aktuellen Situation, über das Thema zu informieren.

Hartz 4 und Sozialhilfe nicht für jeden

Wer länger als drei Monate in Deutschland bleiben möchte, der muss den Nachweis erbringen, dass er ernsthaft auf der Suche nach Arbeit ist. Sonst verliert er die Freizügigkeits-Rechte, beispielsweise aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Bei der Ausländerbehörde im Landkreis Unterallgäu sind derzeit 704 Rumänen und 170 Bulgaren gemeldet. Nach Auskunft des Jobcenters erhalten 25 von ihnen eine Grundsicherung für Arbeitssuchende – Hartz 4. „Es erhalten nur diejenigen diese finanzielle Unterstützung, die bereits eine gewisse Zeit in Deutschland ihren Lebensunterhalt verdient haben“, bestätigt Bachmaier. Auch Sozialhilfe erhalten diese Menschen nur eingeschränkt: Wer aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Deutschlandkommt, um sich hier Arbeit zu suchen und dabei erfolglos bleibt, hat keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Für existenzielle Notlagen übernehme der Landkreis höchstens die Rückreisekosten. „Bisher bezieht weder ein Bulgare, noch ein Rumäne Sozialhilfe“, erklärt Dr. Maria Bachmaier.

Rund 1500 Arbeitslose im Unterallgäu

Die Bundesagentur für Arbeit vermeldet eine Arbeitslosenquote unter Bulgaren und Rumänen in Deutschland von 9,6 Prozent. Damit ist sie niedriger als die Arbeitslosenquote unter allen Ausländern insgesamt. Von den 1573 arbeitslosen Bürgen im Unterallgäu, befinden sich 1341 Deutsche. Von den 232 arbeitslosen Ausländern kamen nur 16 aus Bulgarien oder Rumänien. „Weder das Jobcenter Unterallgäu, noch das Sachgebiet Soziales und Senioren hier im Landratsamt gehen davon aus, dass im Jahr 2014 die Zahl der Antragsteller aus Rumänien und Bulgarien signifikant zunehmen. Ins Unterallgäu kommen aus diesen Ländern vor allem qualifizierte Arbeitskräfte, die durchaus gute Chancen auf unserem Arbeitsmarkt haben. Wir müssen uns nicht vor einer verstärkten Armutszuwanderung fürchten“, ergänzt Landrat Hans-Joachim Weirather. 

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