B4B Schwaben

Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari. Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”. Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen! Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.

B4B Schwaben
 / 
B4B Nachrichten  / 
Fasching: So können Kinder ohne Eltern feiern
Landratsamt Unterallgäu

Fasching: So können Kinder ohne Eltern feiern

Faschingsball für Kinder Foto: Landratsamt Unterallgäu
Faschingsball für Kinder Foto: Landratsamt Unterallgäu

Fasching steht vor der Tür. Bereits reiht sich ein Faschingsball an den nächsten. Dabei wollen auch einmal die Kinder ohne ihre Eltern feiern. Was Veranstalter von Faschingsbällen für Kinder und Jugendliche beachten müssen.

Fasching feiern ohne die Eltern - das wollen viele Jugendliche. Doch wer unter 16 ist, darf grundsätzlich öffentliche Tanzveranstaltungen nur zusammen mit einem Erziehungsberechtigten besuchen. So schreibt es das Jugendschutzgesetz vor. Wie Kinder und Jugendliche trotzdem ohne Eltern feiern können, erklärt Kreisjugendpflegerin Anna Königsberger: Beim Landratsamt Unterallgäu können Veranstalter nämlich eine Ausnahmegenehmigung für Kinder- und Teenagerbälle beantragen.

Regelungen für Kinder-Veranstaltungen

Um diese Ausnahmegenehmigung zu erhalten, müssen vier volljährige Personen benannt sein, die die Kinder und Jugendliche pädagogisch betreuen. Zudem muss das Programm kinder- und jugendgerecht sein. Königsberger: „Dazu zählen zum Beispiel Spiele, Tanz oder auch alkoholfreie Cocktails.“ Ein Kinderball für Vier- bis Zwölfjährige darf laut Königsberger maximal bis 18 Uhr dauern.  Teenager zwischen 12 und 17 Jahren können dank Ausnahmegenehmigung länger feiern - die 12- und 13-Jährigen  bis 22 Uhr, ab 14 Jahren sogar bis 24 Uhr.

Kinder in die Gemeinschaft integrieren

Königsberger betont: „Als Kreisjugendpflegerin wünsche ich mir, dass möglichst viele Veranstalter von dieser Ausnahmegenehmigung Gebrauch machen. So werden schon die Jüngeren in die Gemeinschaft im Dorf oder Verein integriert und sie erfahren, dass Partys ohne Alkohol und Rauchen jede Menge Spaß machen.“ Den Antrag für eine Ausnahmegenehmigung können Sie auf der Internetseite des Landratsamtes herunterladen.

Beantragte Kinder- und Jugend-Veranstaltungen

Folgende Kinder- und Teenagerbälle wurden dem Landratsamt bereits für diese Faschingssaison gemeldet:

  • Kinderball der Türkheimer Wertachfunken am Samstag, 11. Januar, 14 bis 17 Uhr in der Gymnasiumhalle Türkheim.
  • Kinderball der Pfaffelonia am Samstag, 18. Januar, 13.30 bis 17.30 Uhr in der Aula in Pfaffenhausen.
  • Kinderball des TSV Ottobeuren am Sonntag, 26. Januar, 13 bis 17 Uhr in der Aula im Schulzentrum.
  • Kinderball der Vereinsheim GbR am Sonntag, 9. Februar, 13.30 bis 17 Uhr im Vereinsheim Westernach.
  • Kinderball des TSV Kirchheim am Samstag, 15. Februar, 14 bis 18 Uhr in der TSV Turnhalle.
  • Kinderball der Mattsiesonia am Sonntag, 16. Februar, 13.30 bis 18 Uhr in der Festhalle Mattsies.
  • Teenagerball der Haselonia am Freitag, 14. Februar, 18 bis 23 Uhr im Gasthaus Beggel in Haselbach.
  • Kinderball der Haselonia am Samstag, 22. Februar, 13.30 bis 17.30 Uhr im Gasthaus Beggel in Haselbach.
  • Kinderball der Mindelonia am Sonntag, 23. Februar, 14 bis 17 Uhr im Forum in Mindelheim.
  • Kinderball des TV Erkheim am Sonntag, 2. März, 13.30 bis 18 Uhr in der Verbandshalle in Erkheim.
  • Teenagerball des TV Erkheim am Sonntag, 2. März, 19 bis 22 Uhr in der Verbandshalle in Erkheim.
  • Kinderball der Löwen ´77 am Sonntag, 2. März, 12 bis 19 Uhr im Gasthaus Löwen in Legau.
  • Kinderball der Siedelonia am Sonntag, 2. März, 13.30 bis 17 Uhr im Forum Mindelheim.

Artikel zum gleichen Thema