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Fasching feiern ohne die Eltern - das wollen viele Jugendliche. Doch wer unter 16 ist, darf grundsätzlich öffentliche Tanzveranstaltungen nur zusammen mit einem Erziehungsberechtigten besuchen. So schreibt es das Jugendschutzgesetz vor. Wie Kinder und Jugendliche trotzdem ohne Eltern feiern können, erklärt Kreisjugendpflegerin Anna Königsberger: Beim Landratsamt Unterallgäu können Veranstalter nämlich eine Ausnahmegenehmigung für Kinder- und Teenagerbälle beantragen.
Regelungen für Kinder-Veranstaltungen
Um diese Ausnahmegenehmigung zu erhalten, müssen vier volljährige Personen benannt sein, die die Kinder und Jugendliche pädagogisch betreuen. Zudem muss das Programm kinder- und jugendgerecht sein. Königsberger: „Dazu zählen zum Beispiel Spiele, Tanz oder auch alkoholfreie Cocktails.“ Ein Kinderball für Vier- bis Zwölfjährige darf laut Königsberger maximal bis 18 Uhr dauern. Teenager zwischen 12 und 17 Jahren können dank Ausnahmegenehmigung länger feiern - die 12- und 13-Jährigen bis 22 Uhr, ab 14 Jahren sogar bis 24 Uhr.
Kinder in die Gemeinschaft integrieren
Königsberger betont: „Als Kreisjugendpflegerin wünsche ich mir, dass möglichst viele Veranstalter von dieser Ausnahmegenehmigung Gebrauch machen. So werden schon die Jüngeren in die Gemeinschaft im Dorf oder Verein integriert und sie erfahren, dass Partys ohne Alkohol und Rauchen jede Menge Spaß machen.“ Den Antrag für eine Ausnahmegenehmigung können Sie auf der Internetseite des Landratsamtes herunterladen.
Beantragte Kinder- und Jugend-Veranstaltungen
Folgende Kinder- und Teenagerbälle wurden dem Landratsamt bereits für diese Faschingssaison gemeldet: