Seit Samstag und damit seit drei aufeinanderfolgenden Tagen liegt die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Unterallgäu laut den Zahlen des RKI bei Werten von über 100. Deshalb gilt ab Mittwoch, 17. März, für den Landkreis Unterallgäu die Corona-Notbremse. Deshalb gelten strengere Schutzmaßnahmen. Auch im benachbarten Ostallgäu musste jetzt die Corona-Notbremse gezogen werden.
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Die Kontaktbeschränkungen sind im Unterallgäu wieder strenger: Ein Haushalt darf sich wieder nur mit einer weiteren Person treffen. Zulässig ist zudem die wechselseitige, unentgeltliche Betreuung von Kindern unter 14 Jahren, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Haushalten umfasst. Es gilt wieder eine nächtliche Ausgangssperre: Von 22 bis 5 Uhr darf die eigene Wohnung nur in begründeten Fällen verlassen werden. Kontaktfreier Sport im Freien ist erlaubt, wenn dabei die Kontaktbeschränkungen beachtet werden. Mannschaftssport ist untersagt. Auch für Kinder gibt es keine Ausnahmen mehr.
Ladengeschäfte mit Kundenverkehr müssen schließen. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen. Ebenfalls ausgenommen sind Pfandleihäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel. Auch Museen und Ausstellungen müssen im Unterallgäu wieder schließen.
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Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind ebenso wie Angebote der Erwachsenenbildung in Präsenzform untersagt. Auch Instrumental- und Gesangsunterricht ist in Präsenzform wieder untersagt. Für die Schulen im Unterallgäu gilt von 15. bis 19. März: An allen Schulen – auch an weiterführenden Schulen – findet für alle Jahrgangsstufen Wechselunterricht mit geteilten Klassen statt. Wenn der Abstand von 1,5 Metern im Klassenzimmer zuverlässig eingehalten werden kann, ist auch Präsenzunterricht mit der gesamten Klasse möglich. Die Kindertagesstätten sind von 15. bis 19. März weiterhin im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet.
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Unabhängig von der Inzidenz bleiben einige Einrichtungen jedoch weiterhin geöffnet. Allerdings nur dann, wenn die entsprechenden Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Hierzu zählen etwa Fahrschulen und Friseure. Aber auch Betriebe zur Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege können weiterhin geöffnet bleiben. Ebenfalls von den Schließungen aufgrund der Corona-Notbremse im Unterallgäu ausgenommen sind Bibliotheken und Archive.
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Ladengeschäfte mit Kundenverkehr müssen schließen. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen. Ebenfalls ausgenommen sind Pfandleihäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel. Auch Museen und Ausstellungen müssen im Unterallgäu wieder schließen.
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