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Diese Corona-Lockerungen gelten jetzt in Augsburg
Corona-Regeln

Diese Corona-Lockerungen gelten jetzt in Augsburg

Symbolbild. In der Stadt Augsburg gelten neue Corona-Regelungen. Foto: Michael Ermark / B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN
Symbolbild. In der Stadt Augsburg gelten neue Corona-Regelungen. Foto: Michael Ermark / B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN

Die Stadt Augsburg verkündet weitere Corona-Lockerungen. Diese sind von der Inzidenz auf 1000.000 Bürger gekoppelt. Diese neuen Maßnahmen gelten jetzt.

Auf Basis der Beschlüsse aus der Bund-Länder-Konferenz vom vergangenen Mittwoch hat der Freistaat Bayern eine Öffnungsstrategie in mehreren Etappen und in Abhängigkeit der jeweils örtlichen 7-Tage-Inzidenz festgelegt. Hierzu hat er am vergangenen Freitagabend die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht. Zur Verlängerung der geltenden Regelungen – bis zum 28. März – hat die Stadt Augsburg eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die unter anderem auf der Homepage der Stadt veröffentlicht wurde.

Neuerungen bei Treffen und im Einzelhandel

Ab Montag, den 08. März ergeben sich nach derzeitigem Stand der Inzidenz 56,0 nach RKI folgende Lockerungen der Schutzmaßnahmen: Private Treffen sind nunmehr wieder mit Mitgliedern des eigenen und einem weiteren Hausstand – beschränkt auf maximal fünf Personen – möglich. Zu den Hausständen gehörende Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen.

Außerdem dürfen im Einzelhandel Buchhandlungen, Büchereien, Archive und Bibliotheken wieder öffnen. Der sonstige Einzelhandel darf für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum öffnen („Click & Meet“). Wie bei den bisher schon geöffneten Läden gelten auch hier Zugangsbeschränkungen und eine FFP2-Maskenpflicht für Kunden.

Das ändert sich bei Kultureinrichtungen

Es ist nur kontaktfreier Sport mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern unter 14 Jahren erlaubt. Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten dürfen öffnen. Voraussetzung sind insbesondere eine vorherige Terminbuchung, die Erhebung der Kontaktdaten der Besucher und eine FFP2-Maskenpflicht. Die Kunstsammlungen und Museen Augsburg dürften damit grundsätzlich ab dem 8. März öffnen. Der Lockdown wird dort derzeit jedoch noch genutzt, um neue Kassensysteme zu installieren. Aus diesem Grund werden Schaezlerpalais, Maxmuseum, H2 und Römerlager werden erst am 16. März öffnen. Der Garten des Schaezlerpalais und der Innenhof des Maxmuseums werden ab dem kommenden Montag öffnen. Aufgrund der begrenzten Raumkapazitäten bleiben Mozarthaus und Brechthaus vorerst geschlossen, da die Anforderungen an den Infektionsschutz nicht erfüllt werden können. Der Botanische Garten bereitet sich auf eine Wiedereröffnung im Lauf der kommenden Woche vor.

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