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Der Ukraine-Krieg hat schwerwiegende Folgen auf die Gasversorgung in Deutschland. Zuletzt wurden immer weniger Gasmengen nach Deutschland geliefert. Die Bundesregierung hat infolgedessen die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Aufgrund der fehlenden Importe nach Deutschland mussten Erdgasmengen ersatzbeschafft werden, was mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist. Die Bundesregierung versucht aktuell mit vielen, teilweise sehr kurzfristig beschlossenen Maßnahmen und Gesetzesänderungen zu reagieren. Am Montag wurde die Höhe der Gas-Beschaffungsumlage bekanntgegeben. Auf deren Grundlage müssen auch die Stadtwerke Lindau zum 1. Oktober die Preise anpassen.
Mit Blick auf die Gas-Versorgungssicherheit hat die Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, das konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vorgibt. Dies soll dazu beitragen, dass im Winter auch bei dem Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist. Um bestimmte Füllstände in den Gasspeichern zu erreichen, ist der sog. Marktgebietsverantwortliche, Trading Hub Europe (THE), berechtigt, bei Bedarf Gas einzukaufen und in die Gasspeicher einzuspeichern. Die Verantwortung zum Erreichen der Füllstandsvorgaben der Gasspeicher liegt primär bei den Speicherbetreibern und Speichernutzern, THE ergreift jedoch im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben ergänzende Maßnahmen, um die gesetzlich festgelegten Füllstände zu erreichen. Die dafür bis zum 01.04.2025 anfallenden Kosten werden über die sogenannte Gasspeicherumlage finanziert. Diese Umlage fließt als Preisbestandteil in den Gaspreis ein, wodurch alle Gaskunden solidarisch an den Mehrkosten beteiligt werden.
Die Bundesregierung hat außerdem von ihrer Befugnis des Energiesicherungsgesetzes (§ 26 EnSiG) Gebrauch gemacht und mit der neuen Gaspreisanpassungsverordnung Regelungen erlassen, wonach die Mehrkosten für die Ersatzbeschaffungen den Gasimporteuren im Falle einer erheblichen Reduzierung der Gasimportmengen erstattet und in Form der sogenannten Gasbeschaffungsumlage weitergegeben werden können. Übergreifendes Ziel ist es, die Marktmechanismen und Lieferketten so lange wie möglich aufrechtzuerhalten. Bei der nun beschlossenen Umlage nach Energiesicherungsgesetzes § 26 EnSiG erfolgt ein Ausgleich der höheren Gasbeschaffungspreise über Gaslieferanten, die diese Kosten an ihre Kunden weitergeben können. Die Umlage ist für alle Gas-Lieferanten (gerechnet in Cent pro Kilowattstunde) gleich hoch, wurde am 15. August bekanntgegeben und beträgt netto 2,419 Cent pro Kilowattstunde. Die § 26 EnSiG-Umlage soll eine faire Verteilung der Lasten auf viele Schultern erlauben.
Beide Umlagen und gestiegene Energiebeschaffungskosten haben direkte Auswirkung auf den Gaspreis der Kunden der Stadtwerke Lindau, die in der Grundversorgung gezwungen sind, die Preise anzupassen und in den Laufzeitprodukten die neuen Umlagen durchzureichen, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens. Alle Kunden werden nach Auskunft des Stadtwerks angeschrieben und über die Preiserhöhung informiert. Die Schreiben werden, so heißt es in einer Mitteilung, fristgerecht bis zum 18. Oktober 2022 bei den Kunden sein. Dabei beträgt die Frist in der Grundversorgung sechs Wochen. Alle Komponenten – sofern bekannt – werden einzeln und so verständlich wie möglich aufgeführt, planen die Stadtwerke Lindau. Es handelt sich dabei um die Speicherumlage gemäß § 35e EnWG, Annahme 0,5 Ct/kWh netto (eher geringer, da sich die Speicherbefüllung momentan im Plan befindet), um die Gas-Beschaffungsumlage gemäß § 26 Abs. 1 EnSiG 2,419 Ct/kWh netto und um gestiegene Energiebeschaffungskosten (erhöhte Risikokomponente).
Die Stadtwerke greifen in der Abrechnung nach eigenen Angaben nicht automatisch in die Abschläge ein, die Kunden können ihre Abschlagszahlungen aber jederzeit selbst erhöhen, entweder über das Kundenportal oder im Kundencenter vor Ort in der Auenstraße 12. Die Gaspreiserhöhung werde mit der Jahresrechnung verrechnet.