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von Tamina Andrasch, Online-Redaktion
Neben der bereits bestehenden Praxis in Immenstadt gibt es nun zwei weitere Anlaufstellen. An den Kliniken in Kempten und Füssen entstanden weitere Bereitschaftspraxen. Diese können von Patienten ohne Voranmeldung aufgesucht werden. Am 4. Juli 2016 wurden beide von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) eröffnet.
Neue Strukturen wirken sich positiv auf Patienten aus
Die Patienten der Kliniken freuen sich über die Bereitschaftspraxen. Sie haben so auch außerhalb der Sprechstunden eine Anlaufstelle und wissen, dass sie zur Abklärung ihrer Beschwerden in die nahegelegenen Krankenhäuser kommen können. So werden die Notaufnahmen nicht überlastet und können sich auf ernsthaft erkrankte Patienten fokussieren. Denn es ist möglich die komplette Infrastruktur des Krankenhauses in Anspruch zu nehmen und die Patienten in einem Notfall auch stationär zu versorgen.
Kliniken profitieren von Bereitschaftspraxen
Insgesamt haben die Kliniken Ostallgäu-Kaufbeuren mit den Bereitschaftspraxen bereits gute Erfahrungen gesammelt. Am Klinikum Kaufbeuren existiert bereits seit zwölf Jahren eine Bereitschaftspraxis des Hausärztenetzwerkes Geniall. Eine Ausweitung der Bereitschaftspraxen wurde deshalb positiv aufgefasst. Auch aus Sicht des Klinikums Kempten ergab sich durch dessen Inbetriebnahme ein klarer Vorteil. Denn das gemeinsame Ziel der optimalen Versorgung von ambulanten Notfällen durch die räumliche Nähe und Vernetzung der Klinik-Notaufnahmen mit den niedergelassenen Ärzten wurde erreicht. In der Bereitschaftspraxis am Klinikum Kempten besteht nun außerdem die Möglichkeit für eine spezielle kinderärztliche Versorgung an Wochenenden und Feiertagen.
Allgäu als Pilotregion zur Weiterentwicklung des Bereitschaftsdienstes
Das bedeutet, dass es zusätzlich zu den Bereitschaftspraxen auch einen von der KVB organisierten Fahrdienst gibt. Dieser wird medizinisch notwendige Hausbesuche in der Allgäu Region durchführen. Der diensthabende Arzt wird dabei von einem Fahrer begleitet, der ihn sicher zum nächsten Einsatzort bringt. Ziel ist es, eine ambulante medizinische Versorgung flächendeckend in ganz Bayern umzusetzen.
Neue Regelungen seit Januar 2016
Am 1. Januar 2016 ist das neue Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) in Kraft getreten. Dieses gibt vor, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen Bereitschaftspraxen an Krankenhäusern nach Bedarfspunkten einrichten sollen. Bayernweit gibt es derzeit rund 70 Bereitschaftspraxen. In der Regel befinden sich diese an den Kliniken. Als Ziel sollen in den nächsten Jahren weitere Bereitschaftspraxen entstehen und ihre Anzahl sukzessive auf etwa 110 ansteigen.
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst
Aktuell sind rund 23.000 Vertragsärzte zum Bereitschaftsdienst verpflichtet. Dieser ist nachts, an Wochenenden und Feiertagen eine Anlaufstelle für Patienten, die nicht lebensbedrohlich erkrankt sind, deren Behandlung aber nicht bis zur nächsten regulären Sprechstunde warten kann.