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Wie wichtig Präventionsmaßnahmen für den Brandschutz sind, zeigt sich im Fall des Füssener Hotelbrands. Zum Teil erfolgte die Rettung der Gäste über Fluchtwege, die auf Veranlassung des Landratsamts Ostallgäu nachträglich installiert worden waren. „Im Fall des Füssener Hotelbrands konnten nur aufgrund der nachgerüsteten Stahltreppe zum Innenhof schlimmere Folgen für die Hotelgäste verhindert werden“, so Ralf Kinkel, stellvertretender Leiter der Abteilung Bauen und Umwelt beim Landratsamt Ostallgäu. „Ohne diese Maßnahme wäre es ohne Zweifel zu erheblichen Personenschäden gekommen.“
Weder Baugenehmigung noch Brandschutznachweis vorhanden
Im Jahr 2009 stellte das Landratsamt Ostallgäu fest, dass es für die Zimmer im zweiten beziehungsweise dritten Stock, die Richtung Hinterhof zeigen, weder eine Baugenehmigung noch einen Brandschutznachweis gibt. Einen zweiten Rettungsweg suchte man für diese Zimmer vergeblich. Nach dem Bekanntwerden dieser Details legte der Eigentümer des Füssener Hotels ein Brandschutzkonzept vor. Aus diesem Brandschutzkonzept geht hervor, wie der Brandschutz im gesamten Gebäude sichergestellt werden kann. Für die ohne Genehmigung durchgeführten Bauarbeiten reichte er nachträglich einen Bauantrag ein. Dieser wurde nach Erbringung des erforderlichen Brandschutznachweises vom Landratsamt Ostallgäu genehmigt.
Veranlassung des Landratsamts rettete Menschenleben
Im jetzigen Brandfall wurde die Rettung der Personen so durchgeführt, wie es der nachträgliche erbrachte Brandschutznachweis vorsieht. Die Rettung der Gäste, die sich in den zur Reichenstraße gerichteten Zimmern befanden, erfolgte mittels der Feuerwehrleitern. Der Brand verhinderte die Rettung der Gäste über den ersten Fluchtweg, das Treppenhaus des Hotels. Die Gäste die sich in den zum Hinterhof zeigenden Zimmern befanden, konnten das brennende Hotel über eine nachträglich installierte Stahltreppe verlassen. Die Stahltreppe wurde auf Geheiß des Landratsamts errichtet. Ohne diesen zusätzlichen Fluchtweg hätte für manche Gäste keine Möglichkeit zur Flucht bestanden.