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Bauvorhaben und Geländeveränderungen bedürfen dort einer wasserrechtlichen Genehmigung. Da bisher schon eine „vorläufige Sicherung“ durch das Landratsamt erfolgt war, ergeben sich für Grundstückseigentümer bzw. Bauherren aber keine zusätzlichen Einschränkungen, teilt das Landratsamt mit.
Bauvorhaben müssen künftig genehmigt werden
Die Bilder der Hochwasserkatastrophe vom Juni 2013 - auch aus dem Bereich des Landkreises Günzburg haben deutlich gemacht, wie gefährdet Menschen und Gebäude im Hochwasserfall sind. Ein wesentlicher Teil der Vorsorge gegen die Hochwassergefahren ist die Lenkung der baulichen Entwicklung im gefährdeten Bereich. Als Folge der amtlichen Festsetzung bedürfen vor allem Bauvorhaben und Geländeveränderungen im Überschwemmungsgebiet der Donau einer ausdrücklichen wasserrechtlichen Genehmigung durch das Landratsamt bzw. durch die Stadt Günzburg.
Was wird im Genehmigungsverfahren geprüft?
Peter Kaufmann vom Landratsamt erläutert: „Wichtig für die Entscheidung ist, ob ein Vorhaben, im Hochwasserfall Nachteile für andere Grundstücke oder die Allgemeinheit haben kann. Das kann z. B. sein, wenn durch ein Gebäude oder eine Auffüllung Hochwasser auf andere Grundstücke umgeleitet wird. Bei der Prüfung geht es aber auch ganz wesentlich darum, den Bauherrn selbst zu schützen. So muss die Höhenlage von bewohnten Räumen an die zu erwartende Hochwasserkote angepasst werden.“
Öltanks sind eine besondere Gefahr bei Hochwasser
Im festgesetzten Überschwemmungsgebiet gibt es Anforderungen und Prüfpflichten für Öltanks und andere Anlagen für wassergefährdende Stoffe. Kaufmann: „Öl-Havarien waren in der Vergangenheit oft die Folge von Hochwasser. Ein Öltank entwickelt eine enorme Auftriebskraft, wenn er von Hochwasser umspült wird, besonders dann, wenn er nur teilweise befüllt ist. Der Tank kann schlimmstenfalls aufschwimmen wie ein Boot und zerdrückt werden. Die Hülle üblicher Tanks ist dünner, als man allgemein vermutet.“
Umfassende Infos vom Landratsamt:
Verordnung und Planunterlagen können in Papierform bei der Stadt Leipheim, der Stadt Günzburg und der Verwaltungsgemeinschaft Offingen eingesehen werden. Die 56 Seiten fassende farbige „Hochwasserschutzfibel“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung informiert in sehr praxisnaher Weise, wie sich Gebäude vor Hochwasser schützen lassen und was man sonst alles tun kann, um sich vor dem nächsten Hochwasser zu wappnen.
Gedruckte Exemplare liegen an verschiedenen Stellen aus
Im Landratsamt (Landkreisbürgerbüro) und der Außenstelle Krumbach liegen auch gedruckte Exemplare zur Abholung bereit. Eine Information „Sichere Heizöllagerung im Überschwmmungsgebiet“ liegt im Landratsamt (Landkreisbürgerbüro) und der Außenstelle Krumbach ebenfalls auf.