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von Iris Zeilnhofer, Online-Redaktion
Die Abgabefrist des Antrags auf die Vereinspauschale 2015 läuft zum 1.März ab. Termingerechtes einreichen dieses ist nötig, da es sich dabei um eine Ausschlussfrist handelt und verspätet oder unvollständig eingereichte Anträge somit nicht mehr berücksichtigt werden können. Das Landratsamt Günzburg wendet sich daher an alle Sport- und Schützenvereine und weist diese darauf hin, das vollständig ausgefüllte Schreiben im Landratsamt einzureichen um eine Gewährung der Vereinspauschale zu erhalten.
Eventuell auftretende Fragen können nur bei rechtzeitigem Einreichen der Anträge fristgerecht geklärt werden
Ein frühzeitiges Einreichen der Anträge ist laut dem Landratsamt aus mehreren Gründen wichtig. Zum einen wird so nicht die Abgabefrist versäumt, zum anderen können eventuell auftretende Fragen beiderseits rechtzeitig geklärt werden. Die entsprechenden Antragsunterlagen seien alle an die Vereine, die auch bisher von einer staatlichen Förderung profitieren konnten, geschickt worden.
Errechnung der Vereinspauschale über zwei Komponenten
Die Vereinspauschale errechnet sich aus zwei Komponenten. Die erste ist die Gesamtzahl der Mitgliedereinheiten eines Sportvereines. Hierbei kommt es auf das Alter der Mitglieder an und die Zahl der Übungsleiterlizenzen (Müssen bei Antragsstellung im Original vorliegen). Je mehr jüngere Mitglieder und je mehr Übungsleiterlizenzen ein Verein hat, umso höher wird die Mitgliederzahl angesetzt. Daraus lassen sich dann die Einheiten errechnen. Messgrundlage ist hier die Anzahl bei Jahresbeginn sowie zum Stichtag am 1.März. Als zweite Komponente für die Vereinspauschale ist die vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr errechneten Fördereinheit.
Gleichwertig strukturierte Voraussetzungen in ganz Bayern
Für die bayerischen Kommunen zählt die Sportförderung zu einer der wichtigsten Aufgaben. Insbesondere die Förderung der Vereine spielt dabei für die Gemeinden eine wichtige Rolle. Aber auch der Freistaat Bayern leistet seinen Beitrag hier zu. Motivationsfaktor und Ziel des Freistaates ist es dabei, eine möglichst gleichwertige strukturelle Voraussetzung zur Sportausübung zu schaffen. Die Förderung des Sportbetriebs der Vereine erfolgt seit dem 1. Januar 2006 in pauschalierter Form (Vereinspauschale). Sie umfasst Zuschüsse für Trainer, Übungsleiter und die Unterstützung des Sportstättenbaus.