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Johannes Braun ist Mitarbeiter beim ifd am Standort Günzburg und kann ein Lied von eben diesen verzweifelten Arbeitnehmern singen. Er hat auch schon harte Kerle in seinem Büro weinen sehen. Dann, wenn der Arbeitsplatz durch Krankheit gefährdet ist. die Arbeit nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit nicht mehr wie gewohnt verrichtet werden kann und die Kündigung droht, werden auch die härtesten Männer zu einem Häufchen Elend. Chronische und akute Erkrankungen führen dazu, dass der Arbeitnehmer zusätzlich zu dieser Belastung noch um seinen Arbeitsplatz bangen muss. Die Existenz der Familie steht dabei oft auf dem Spiel. „Ältere Arbeitnehmer, die durch eine Erkrankung nicht mehr voll leistungsfähig sind, tun sich natürlich sehr schwer mit dieser Situation umzugehen", berichtet Braun.
Leistungsdruck führt zu Problemen in der Arbeitswelt
Wenn dieser Fall oder ähnliche eintreten, hilft Braun als Mitarbeiter des ifd Schwaben weiter. Er berät und unterstützt Menschen mit jeglichen Behinderungen - sei es psychisch oder körperlich - bei der Arbeitssuche oder bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle. Er begleitet die Hilfesuchenden während der Berufstätigkeit und ist ebenso für die Arbeitgeber ständiger Ansprechpartner. Das Problem ist für Braun jedoch nicht Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, sondern die Gesellschaft, die immer höhere Ansprüche hat. „Der Leistungsgedanke in unserer Gesellschaft ist mittlerweile extrem hoch. Für Menschen mit einer Behinderung sind vor allem Nischenarbeitsplätze wichtig, in denen sie ihre persönlichen Stärken einsetzen können. Und es braucht Firmen, in denen sie von den Kollegen auch aufgefangen werden. Der Inklusionsgedanke muss an der Basis ankommen."
Grundrecht Arbeit muss gesichert sein
Seinen Lebensunterhalt zu verdienen, am Berufsleben und damit auch am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, ist ein Grundrecht – für alle Menschen. Darum ist das Recht auf berufliche Teilhabe in der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nation (UN) niedergeschrieben, die seit 2009 auch in Deutschland gilt. Der ifd Schwaben versucht mit verschiedenen Maßnahmen, dieses Grundrecht gerade für Menschen mit Behinderung zu sichern. So berät der ifd beispielsweise Schulabgänger von Förderschulen beim Übergang ins Berufsleben ebenso wie erfahrene langjährige Berufstätige, die nach einer Erkrankung behindert bleiben und an ihrem ursprünglichen Arbeitsplatz nicht mehr oder nicht vollständig zurückkehren können.
Legoland ist Partner für Integration
Aber auch die Arbeitgeber zeigen großes Interesse an Beratung bei diesem Thema. Viele Unternehmen wüssten gar nicht, dass ein Betrieb ab 20 Mitarbeitern dazu verpflichtet ist, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen, so Braun. Wenn Braun mit den Geschäftsführern über dieses Thema ins Gespräch kommt, erfährt er meistens Aufgeschlossenheit. Zum Beispiel konnte ein junger Mann jüngst eine Ausbildung in einem Fahrradladen in Günzburg beginnen. Den theoretischen Teil seiner Ausbildung absolviert er in einer speziellen Förderberufsschule in München. Auch im Legoland kann Integrationsberater Braun immer wieder Klienten unterbringen. "Das Legoland ist ein toller Partner für Praktika, in denen unsere Klienten ausprobieren können, welche Tätigkeit ihnen zusagt." So versucht Braun für jeden seiner Klienten eine individuelle Lösung zu finden und zusammen mit ihnen wieder eine Perspektive zu erarbeiten, wie es weitergehen kann.