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Zuschuss für die zündende Geschäftsidee
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Agentur für Arbeit Donauwörth

Zuschuss für die zündende Geschäftsidee

Für die zündende Geschäftsidee gibt es einen Zuschuss. Foto: Fotolia
Für die zündende Geschäftsidee gibt es einen Zuschuss. Foto: Fotolia

Jede Firma, ob Groß-, Mittel- oder Kleinbetrieb hat einmal klein angefangen. Ein Gründer oder eine Gründerin hatte die zündende Geschäftsidee. Die Agentur für Arbeit Donauwörth will Arbeitslose ermutigen, auch den Weg einer Existenzgründung in Betracht zu ziehen.

Seit 2012 ist die Zahl der Existenzgründungen rückläufig. Im Jahr 2013 haben bisher nur 53 Personen in Nord- und Westschwaben ihre Arbeitslosigkeit mit einer Firmengründung beendet. Das liegt zum einen daran, dass der Fachkräftebedarf die Vermittlung von Arbeitslosen erleichtert. Zum anderen ziehen nur wenige die Möglichkeit einer Existenzgründung in Erwägung. Dabei kann die Gründung einer eigenen Firma für manche der richtige Weg aus der Arbeitslosigkeit sein.

Mit eigener Geschäftsidee aus der Arbeitslosigkeit

Die Agentur für Arbeit Donauwörth will Arbeitslose deshalb auf dem Weg in die Selbständigkeit unterstützen. Wer eine Geschäftsidee umsetzen will, wird mit dem Gründungszuschuss gefördert. Hans-Carol Roth, operativer Geschäftsführer der Agentur für Arbeit, rät deshalb, auch diese Job-Idee in Betracht zu ziehen: „Leider ist die Zahl der Unternehmensgründer in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Eine gewisse Anzahl von Firmengründungen ist jedoch enorm wichtig. Sie bietet eine optimale Basis für Innovation und neue Arbeitsplätze. Wer also eine gute Geschäftsidee hat, sollte sich an seinen Vermittler in der Arbeitsagentur wenden.“ In den letzten Monaten konnte die Arbeitsagentur Donauwörth mit dem Gründungszuschuss beispielsweise folgende Neugründungen fördern: Hausmeisterservice, Personalberatung, Friseurgeschäft oder Schmuckdesign.

Gründungszuschuss soll Start erleichtern

Der Grünungszuschuss kann nur an Arbeitslose gezahlt werden. Am Tag der Gründung müssen sie noch mindestens 150 Tagen lang einen Restanspruch auf das Arbeitslosengeld I haben. In den ersten sechs Monaten der Gründung beträgt der Zuschuss die Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus weitere 300 Euro. Für weitere neun Monate können 300 Euro pro Monat gezahlt werden. Hans-Carol Roth erklärt den Gedanken hinter dem Zuschuss: „Der Gründungszuschuss ist dazu gedacht, den Start des eigenen Unternehmens zu erleichtern. Der Zuschuss soll den Lebensunterhalt sichern und die soziale Absicherung in der Startphase unterstützen. So kann eine gute Geschäftsidee vielleicht dauerhaft eine bessere Basis schaffen als dies in früheren Beschäftigungen möglich war.“
Weitere Informationen unter www.arbeitsagentur.de oder Tel. 0800-4555500.

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