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Wirtschaft, Infrastruktur, Soziales: Mikrozensus erhebt Daten von 60.000 Bürgern bayernweit
Stadt Nördlingen

Wirtschaft, Infrastruktur, Soziales: Mikrozensus erhebt Daten von 60.000 Bürgern bayernweit

Symbolbild. Foto: JackF / iStock / thinkstock
Symbolbild. Foto: JackF / iStock / thinkstock

Die Stadt Nördlingen meldet: Auch im Jahr 2016 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus durchgeführt. Dabei handelt es sich um eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung. Rund 60.000 Haushalte in Bayern werden zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Auch das Pendlerverhalten ist für diese statistische Erhebung interessant.

Im Jahr 2016 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus statt. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung ermittelt. Der Mikrozensus 2016 enthält zudem noch Fragen zum Pendlerverhalten der Erwerbstätigen sowie der Schüler und Studierenden. Neben dem hauptsächlich benutzten Verkehrsmittel auf dem Weg zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte werden auch die Entfernung und der Zeitaufwand für den Weg dorthin erhoben. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen.

Wöchentliche Befragung von über 1.000 Haushalten in Bayern

Die Mikrozensusbefragungen findet ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind demnach bei rund 60.000 Haushalten, die nach einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt für die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als 1.000 Haushalte zu befragen.

Für ausgewählte Bürger besteht Auskunftspflicht

Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren ist aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, und zwar für bis zu vier aufeinander folgende Jahre.

Staat garantiert Sicherheit der Daten

Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden.

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