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Für das Gemeindegebiet Rain-Wallerdorf liegen dem Landratsamt Donau-Ries derzeit zwei Anträge auf Genehmigung von je drei Windkraftanlagen, also insgesamt 6 Windenergieanlagen vor. Das Verwaltungsgericht Augsburg stellt aufschiebende Wirkung der Anträge für neue Windkraftanlagen im Gebiet Wallerdorf wieder her.
Dem Antrag der Stadt Rain, diese Anträge zurückzustellen, wurde seitens des Landratsamtes für 5 der 6 Anlagen entsprochen. Die Stadt betreibt ein Verfahren zur Änderung Ihres Flächennutzungsplans und will unter anderem die Abstände für Windkraftanlagen mit 1200 m zur Wohnbebauung neu regeln. Die Investoren klagten gegen die vom Landratsamt verfügte Zurückstellung.
Monatsfrist gegen die Entscheidung läuft
Mit Beschluss vom 02.08.2013 hat das Verwaltungsgericht jedoch die aufschiebende Wirkung der Klage vom 17. April 2013 wiederhergestellt. Nun läuft die Monatsfrist in der das Landratsamt Beschwerde gegen die Entscheidung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einreichen kann. Eine Entscheidung hierzu steht noch aus. Zu beachten ist, dass der Beschluss erst am 07.08.2013 beim Landratsamt Donau-Ries einging und die juristische Prüfung des Vorgangs eines angemessenen Zeitraums bedarf, ehe zu weiteren Verfahrensschritten nähere Auskünfte erteilt werden können.