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Für die Kläranlagenertüchtigung werden alle Grundstückseigentümer in Nördlingen zur Kasse gebeten. Dafür wurden alle Eigentümer schon Mitte 2011 benachrichtigt. Die zu zahlende Summe wurde allerdings in drei Raten auf drei Jahre aufgeteilt. Die dritte und letzte Rate wird jetzt zum 31. Oktober 2013 fällig. Vorsicht: Eine gesonderte Zahlungsaufforderung gibt es nicht!
Bei Versäumnis werden Zuschläge fällig
Die Stadtwerke Nördlingen bittet daher alle Grundstückseigentümer, die bislang noch keine Bankeinzugsermächtigung erteilt haben, die dritte Rate pünktlich zu überweisen. Im Falle einer verspäteten Zahlung werden Säumniszuschläge berechnet. Diese stützen sich auf die Bestimmungen der Abgabenordnung.
Hinweise für Eigentumswechsel
Schuldner für alle drei Beitragsraten ist der zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheides im Grundbuch eingetragene Grundstückseigentümer. Dies gilt auch dann, wenn Grundstücke in der Zwischenzeit verkauft wurden. Hinsichtlich eines etwaigen Ausgleichs zwischen Käufer und Verkäufer gelten (im Innenverhältnis) die im Kaufvertrag getroffenen Regelungen.