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von Isabell Walter, Online-Redaktion
Die Besucher erlebten beim Firmenrundgang mit FRANKENRASTER-Geschäftsführer Hans-Joachim Meinert, wie aus Papier Daten werden. In diesem Rahmen erfuhren sie, welche Schritte ein Dokument von der Anlieferung über die Digitalisierung bis hin zur Anreicherung mit Metadaten durchlaufen muss. Erst dann kann eine digitale Akte beispielsweise in ein Dokumentenmanagement-System eingepflegt werden.
Sicherheit und Datenschutz standen im Fokus des Besuchs
Die Gruppe zeigte sich besonders beeindruckt davon, wie eng analoge Arbeit und Digitalisierung miteinander Hand in Hand gehen. Außerdem besuchten die Gäste das 120 Kilometer Akten fassende Hochregallager. Denn das mittelständische Unternehmen ist seit seiner Gründung vor 20 Jahren darauf spezialisiert Akten, Pläne, Mikroformate und andere analoge Medien zu digitalisieren. Doch neben der eigentlichen Arbeit von FRANKENRASTER galt das Interesse der Besuchergruppe vor allem den Themen Sicherheit und Datenschutz.
FRANKENRASTER ist nach mehreren Datenschutznormen zertifiziert
„Diese Themen sind bei uns absolut elementar“, betont Hans-Joachim Meinert. FRANKENRASTER ist bestrebt, seinen Kunden ein Höchstmaß an Sicherheit zu bieten. Deshalb werden die Dokumente und Daten von einer Vielzahl an passiven und aktiven Sicherheitsmaßnahmen geschützt. Aus diesem Grund hat sich das Unternehmen vor dreieinhalb Jahren nicht nur nach DIN ISO 9001, sondern auch nach der strengen europäischen Datenschutznorm ISO/IEC 27001 zertifizieren lassen. Trotz des sensiblen Materials, das verarbeitet wird, ist diese Zertifizierung fast ein Alleinstellungsmerkmal in dieser Branche.
Auszeichnung für großes Inklusions-Engagement
Neben Datenschutz wird bei FRANKENRASTER auch das Thema Inklusion von Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz großgeschrieben. Für dieses Engagement wurde das Unternehmen erst im letzten Jahr mit dem Preis „JobErfolg – Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz“ ausgezeichnet. Das Unternehmen beschäftigt eine überdurchschnittlich hohe Quote an Mitarbeitern mit Behinderungen. „Es ist meine Pflicht als Arbeitgeber, auch Menschen mit Handicap einzustellen – und nicht nur Einser-Schüler“, betonte Meinert damals ausdrücklich.