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Der Vorstand der Tubesolar AG hat mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters entschieden, den Betrieb zum 31. August 2023 stillzulegen. Im Rahmen eines Investorenprozesses während des Insolvenzeröffnungsverfahrens konnte trotz zahlreicher Gespräche und intensiver Verhandlungen keine Einigung mit Interessenten über den Erwerb des Geschäftsbetriebs beziehungsweise wesentlicher Vermögensgegenstände der Tubesolar AG erzielt werden. Daher sieht sich der vorläufige Insolvenzverwalter Georg Jakob Stemshorn von der Pluta Rechtsanwalts GmbH zur Zustimmung der Betriebsstilllegung veranlasst, um eine mögliche Verringerung der Insolvenzmasse zu vermeiden.
Für den Hochlauf der Produktion am Standort in Augsburg hätte das Unternehmen PV-Folien benötigt, die aufgrund von Lieferkettenproblemen kurz- und mittelfristig nicht verfügbar sind. Das ist auch der Hauptgrund, warum kein Investor bereit war, in das Unternehmen zu investieren. Das an der Börse gelistete Unternehmen beschäftigt rund 140 Mitarbeiter, die über die Entscheidung informiert wurden. Ihnen muss nun gekündigt werden.
Der Augsburger Rechtsanwalt Georg Jakob Stemshorn erklärt: „Wir haben bis zuletzt noch Verhandlungen geführt, aber mit dem verbliebenen Investor konnte bislang keine Einigung erzielt werden. In den vergangenen Wochen haben wir zahlreiche Gespräche geführt, doch ohne Investor können wir den Betrieb nicht aufrechterhalten. Daher muss der Geschäftsbetrieb sofort eingestellt werden, da das Unternehmen hohe Verluste erwirtschaftet.“ Er wird im Verfahren unterstützt von Rechtsanwalt Florian Zistler und den Teams in Augsburg und Kempten.