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Der IHK-Präsident Gerhard Pfeifer erklärt, der Schutz der Umwelt sei der stark exportorientierten Wirtschaft in Bayerisch-Schwaben ein wichtiges Anliegen. Die exzessiven Regelungen können die eigentlichen Ziele jedoch beeinflusse und zu einem Wettbewerbsnachteil für die europäische Wirtschaft werden. Gemeinsam mit dem Ministerrat einigte sich das Europaparlament vergangene Woche auf europaweite Regelungen, welche umfassende Berichtspflichten für Unternehmen vorsehen und sie außerdem für Geschäftspartner und für nachgelagerte Tätigkeiten in die Pflicht nehmen.
Unternehmen drohen fortan neben zusätzlichen Auflagen auch rechtliche Unsicherheiten und Haftungsrisiken. Diese bürokratischen Anforderungen würden den Unternehmen den Spielraum für ihre Arbeit nehmen, erklärt Pfeifer. Die Eignung sieht europaweit vor, dass Unternehmen ab bereits 500 Mitarbeitenden von den Regelungen betroffen sind, wenn sie einen jährlichen Nettoumsatz von mindestens 150 Millionen erzielen. Unternehmen aus den Risikosektoren Textilindustrie, Rohstoffgewinnung oder Nahrungsmittelindustrie gelten neben den Regelungen weitere Vorgaben. Es können beispielsweise empfindliche Strafen drohen, wobei sich finanzielle Sanktionen auf bis zu fünf Prozent des globalen Nettoumsatzes des Unternehmens belaufen können.
In den Geltungsbereich des europäischen Liefergesetzes fallen rund 400 Unternehmen aus Bayerisch-Schwaben. „Die Erfahrungen zeigen, dass auch weitaus kleinere Unternehmen und selbst Betriebe, die gar nicht im Ausland aktiv sind, betroffen sein“, berichtet Pfeifer. Dabei bezieht er sich auf die Auswirkungen des seit Anfang 2023 geltenden nationalen Lieferkettengesetzes. Sobald Unternehmen einer der Zulieferer oder Partner direkt betroffener Unternehmen sind, müssen diese unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Umsatz umfassende Informationen liefern, sich in Compliance-Systemen registrieren, sowie Fragebögen ausfüllen und weitreichende Erklärungen abgeben. Der bürokratische Aufwand mache dabei mehr als 90 Prozent der befragten Unternehmen aus Bayerisch-Schwaben zu schaffen. Für weitere 76 Prozent stellen jeweils die unklaren, nicht praxistauglichen Vorgaben sowie die entstehenden Kosten ein Problem dar. Der Geltungsbereich der nationalen Regelungen soll zum Jahreswechsel ausgeweitet werden.
Das Lieferkettengesetz gilt bisher für Großunternehmen mit 3.000 Beschäftigten. Ab dem kommenden Jahr betrifft das Gesetz bereits Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden. Die europäischen Regelungen sollen strengere Vorschriften beinhalten als die bisher geltenden nationalen Regelungen, wodurch die Belastung für Unternehmen erhöht werden. „Wir teilen das Ziel, nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in globalen Wertschöpfungsketten zu fördern, und begrüßen eine europaweit einheitliche Regelung“, so Pfeifer. Dennoch dürfen die Unternehmen durch die Regelungen nicht instrumentalisiert werden, da diese weder praxistauglich noch verhältnismäßig seien, erklärt Pfeifer weiter. Die von Unternehmen wahrgenommen Aufgaben, würden eigentlich in politischer Verantwortung liegen.
Pfeifer erwartet als Konsequenz der Einigung weitreichende Folgen für Unternehmen in Bayerisch-Schwaben. Das Gesetz könne den Rückzug der heimischen Wirtschaft aus verschiedenen Regionen der Welt befördern. Die Umfrage belegt Pfeifers Sorge, den ein viertel der Unternehmen überprüfen bereits das Engagement in bestimmten Regionen. Rund 3.000 Unternehmen aus der Region sind aktuell auf internationalen Märkten aktiv. Geschäftspartner und Kunden könnten sich aufgrund des bürokratischen Aufwands folglich anderen Wachstumsmärkten zuwenden. „Das EU-Lieferkettengesetz in dieser Form wird sowohl in den Zielländern als auch in Europa, speziell in Deutschland, zu Wohlstandsverlusten führen“, so Pfeifer. „Die von deutschen Mittelständlern in die Welt getragenen positiven Entwicklungsbeiträge werden sich verflüchtigen. Stattdessen überlassen wir die Entwicklung anderen und wundern uns hinterher, warum Länder wie China ihren Einfluss in der Welt ausbauen“